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Verfasst am: 02.12.06, 12:01 Titel: Kindesunterhalt an 2 Kinder(12,13) und Pfändung
Hallo,wenn A Unterhalt zahlen muss an 2 Kinder (12 und 13) aus einem Netto von 1400 Euro wieviel bleiben ihm zum leben.Wenn der Arbeitgeber vom Brutto ev.100 Euro in eine Direktversicherung (Riester Rente) umwandelt,fließt dieser Betrag in eine ev.Pfändung oder bleibt er unberührt?
nach neuester Rechtssprechung wäre aber auch daran zu denken, dass ggf. bei der Bereinigung des Erwerbseinkommens bis maximal 4% des Bruttoeinkommens für Altersvorsorge abgezogen werden können.
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