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recht.de :: Thema anzeigen - Kindesunterhalt an 2 Kinder(12,13) und Pfändung
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Kindesunterhalt an 2 Kinder(12,13) und Pfändung

 
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Tigerine
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.07.2006
Beiträge: 9
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 02.12.06, 12:01    Titel: Kindesunterhalt an 2 Kinder(12,13) und Pfändung Antworten mit Zitat

Hallo,wenn A Unterhalt zahlen muss an 2 Kinder (12 und 13) aus einem Netto von 1400 Euro wieviel bleiben ihm zum leben.Wenn der Arbeitgeber vom Brutto ev.100 Euro in eine Direktversicherung (Riester Rente) umwandelt,fließt dieser Betrag in eine ev.Pfändung oder bleibt er unberührt?
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Honeybunny
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.03.2005
Beiträge: 102
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

würde vermuten, dass der Sebstbehalt lt. Düsseldorfer Tabelle bleibt - von diesem Selbstbehalt müsste wohl die Riester-Rente finanziert werden.

Honeybunny
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 08.12.06, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nach neuester Rechtssprechung wäre aber auch daran zu denken, dass ggf. bei der Bereinigung des Erwerbseinkommens bis maximal 4% des Bruttoeinkommens für Altersvorsorge abgezogen werden können.

Gruß
Peter H.
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