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Probleme mit der Endabwicklung im Leasing

 
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Balko007
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.04.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 08.12.06, 14:11    Titel: Probleme mit der Endabwicklung im Leasing Antworten mit Zitat

Ich entschuldige mich für die falsche Formulierung.

Hallo,
Wie wäre mit folgendem Problem mit der Endabwicklung eines Leasingfahrzeuges umzugehen? Ich würde mich freuen hier ein paar Meinungen zu bekommen.
Folgender Sachverhalt:
Das Fahrzeug wurde Fristgerecht im Autohaus abgegeben. Ein Übergabeprotokoll wurde angefertigt. In diesem Protokoll stehen aber Sachen drin die durch Zusatz zur Unterschrift, unter Vorbehalt, nicht akzeptiert werden sollen.
Die folgenden Mängel sind aufgeführt: Stoßstange hinten Lackschaden, Kotflügel vorne links Lackkratzer ca.7cm, Radlauf hinten Kratzer 2 cm. Das beste ist aber das auch die Bremsen bemängelt wurden, sie "ruppeln", sie sollen ersetzt werden. Diese wurden aber von 1 Jahr von einer Fachwerkstatt der selben Marke erneuert, die gefallen aber dem LG nicht...
Es handelt sich um einen Vertrag mit KM Berechnung ohne Gebrauchtwagen-Abrechnung.
Meine Frage nun, sind das etwa alles Sachen die nicht zur normalen Abnutzung gehören?
Die Lackschäden könnten sicher über einen FzAufbereiter in Ordnung gebracht, ok. Aber was ist mit den Bremsen, selbst der TÜV hat die nicht bemängelt, also kann man doch wohl nicht sagen das die neu müssen, oder?
Ich würde mich über ein paar Hilfreiche Meinungen freuen.

Vielen Dank


Zuletzt bearbeitet von Balko007 am 08.12.06, 18:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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DonRWetter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.09.2004
Beiträge: 1468
Wohnort: Ludwigsburg

BeitragVerfasst am: 14.12.06, 00:13    Titel: Re: Probleme mit der Endabwicklung im Leasing Antworten mit Zitat

Balko007 hat folgendes geschrieben::

Ich würde mich über ein paar Hilfreiche Meinungen freuen.


Hallo,

letztendlich läuft es darauf hinaus, ob das Fahrzeug bei der Rückgabe in einem "vertragsgemäßen Zustand" war, oder nicht. Das kann hier niemand aufgrund Ihrer Beschreibungen beurteilen.

Wenn Sie mit dem LG bzw. dem Autohaus nicht einig werden, wird wohl ein Sachverständiger entscheiden, wobei damit zu rechnen ist, daß aufgrund Ihrer Unterschrift "unter Vorbehalt" im Rückgabeprotokoll ein solcher bereits vom LG (ist wahrscheinlich nicht das Autohaus) beauftragt ist.

Je nach dem Ergebnis, zu dem dieser kommt, werden Sie sicher noch den einen oder anderen Schriftwechsel mit dem LG haben.

Meine Einschätzung ist, daß Benutzungsspuren tatsächlich zur normalen Abnutzung gehören. Lackkratzer/Lackschäden eindeutig nicht. Die Bremsen? Vor 1 Jahr erneuert? Was wurde erneuert bzw. was nicht? Wieviel km seither gefahren? (Bitte nicht hier beantworten. Sollte nur als Denkanstoß dienen).

Ich hoffe, das waren einige, in Ihrem Sinne "hilfreiche" Gedanken.

Gruß

DonRWetter
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 17.12.06, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Leasingurteile


1. Gibt der Kunde nach Ablauf des Leasingvertrags das geleaste Fahrzeug zurück, muss dieser der Leasingfirma nur die Kosten für Schäden und Mängel ersetzen, die auf eine übervertragliche Nutzung zurückzuführen sind. Eine solche liegt jedoch nicht vor, wenn das Fahrzeug lediglich typische Gebrauchsspuren (hier: Kratzer an Dach und Türen, Klappergeräusche, leichte Einbeulungen an drei Türen) aufweist, entschied das Landgericht München (Urteil vom 9.10.1996, Az. 15 S 9301/96, DAR 1998, Seite 19).
Das Landgericht München weiter..
Der Leasinggeber kann nicht die Rückgabe eines neuwertigen Fahrzeuges verlangen. Kratzer am Dach, an der Motor- und Kofferraumhaube können durch die Benutzung von Waschanlagen entstehen. Leichte Einbeulungen an drei Türen und am Seitenteil hinten rechts werden als typische Gebrauchsspuren bei Benutzung von Fahrzeugen im dichten Verkehr und knappen Parkmöglichkeiten eingestuft und als nicht ersatzpflichtig angesehen.

2. Das Landgericht Gießen (NJW RR 95, 687) hat einen verbogenen Stoßfänger vorne, einen im Innenraum verkratzten Kofferraum, Türen links und rechts leicht eingebeult noch durchgehen lassen und hat gesagt, dass gewisse Lackschäden mit der Benutzung eines Pkw immer verbunden sind, weshalb leichte Schrammen, Kratzer und Beulen im Rahmen eines Leasingvertrages zur vertragsgemäßen Abnutzung gehören und keinen Schaden darstellen.

3. Nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. (DAR 98, 278) kann der Leasinggeber bei Überbeanspruchung des Leasingfahrzeuges vom Leasingnehmer lediglich den Minderwert und nicht die Zahlung der zur Behebung der Mängel erforderlichen Reparaturkosten verlangen. Der Leasinggeber trägt für die übermäßige Abnutzung die Beweislast. Dabei hat er detailliert darzulegen und nachzuweisen, welche Mängel auf normalen Verschleiß und welche auf übermäßige Abnutzung zurückzuführen sind.

4. Nach AG Osnabrück (DAR 99, 556) liegt bei typischen Gebrauchsspuren, wie oberflächlichen Lack- und Blechschäden, die bereits auf Grund geringer Berührung eintreten können, keine übervertragliche Abnutzung vor.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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