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Verfasst am: 08.12.06, 15:43 Titel: Sexueller Missbrauch von Kindern
Hallo!
Hab mal ne Frage. Täter A hat B sexuell missbrauht. 4 Jahre lang. Beim ersten mal war A 14 und B 10 (sind Geschwister). Beim letzten mal war A 17, also wird nach Jugendstrafrecht gehandelt. Wenn die Verhandlung war und A verurteilt wurde, steht es dann im Führungszeugnis oder so etwas, weil es ja Jugendstrafrecht ist? Kann dann sein Abeitgeber das später mal sehen, wenn sich A bewirbt?
danke schon mal im vorraus
Verurteilungen zu Jugendstrafe wegen Kindesmißbrauch (§ 176 StGB) werden eingetragen (vgl. hier) und sind bis zum Ablauf der Tilgungsfrist nach § 34 BZRG auch bei Vorlage an den etwaigen AG ersichtlich...
Richtig. Und zwar 3 jahre lang, wenn eine Jugendsstrafe von bis zu einem Jahr ausgeurteilt wird, und 10 Jahre (+Strafdauer) bei einer Jugendstrafe von mehr als einem Jahr.[§ 34, Abs. 1, Nr. 1c, bzw. Abs. 1, Nr. 2 iVm. Abs. 2 BZRG] _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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