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folgender Fall spielt in Rheinland-Pfalz und Bayern:
Bei Person A werden, im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle bei einer Technoverastalltung, gewisse (netto 7,06 g) Amphitamin festgestellt, welche daraufhin beschlagnahmt wurden.
Im Strafbefehl, aus RP kommen und nach B geschickt, wurde allerdings eine geringere Menge (wieder netto 6,6 g) angezeigt.
Kann Person A rechtliche Schritte, zb gegen die beschlagnahmende Behörde, für diese Differenz einleiten? Und hätte Person A in diesem Fall weiter strafrechtliche Folgen, für diese Differenz, zu erwarten?
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
Verfasst am: 08.12.06, 22:26 Titel:
...grins...
will Person A die Behörden wegen eines BTM Vergehens anzeigen ?
Oder eine Entschädigung wegen des finanziellen Verlustes (was kostet so ein g ?) einklagen ?
Mein Gott is´doch bald Weihnachten, gönn´´Se denen doch mal was Gutes ?
Geben ist seliger denn nehmen ?
Mal im Ernst : meint A allen Ernstes, die hatten da ein tolles Wochenende mit den sichergestellten Drogen ?
Ich vermute mal, das wird eine Menge X für die Tests draufgegangen sein, die nötig sind um den Wirkstoffgehalt festzustellen, sprich, wieviel Amphetamin, wieviel streckende Stoffe und sonstiges Zeug da drin war, das wird für das spätere Verfahren wichtig sein.
Meine Empfehlung an A : guten RA für Strafrecht suchen, um die eigene Verteidigung im zu erwartenden Strafverfahren zu planen.
Kopfschüttelnde Grüsse
Lulu _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
Die möglichkeit, dass für Tests etwas an Abzügen zustande kam, kann ausgeschlossen werden, da bei einer Person B die Mengen in den Schreiben übereinstimmten.
Des weitern sei angemerkt, dass die besagte Technoveranstalltung ca. 50.000 Besucher hatte. Unter diesen waren vermutlich relativ viele Aufgriffe. Wenn als Bsp. mal 100 Aufgriffe genommen werden, bei denen Differenzen auffallen, wären dies immerhin fast 50 g, welche abgezweigt wurden.
Person A will keine Entschädigung. Person A hat durch den Vorfall ihre Einstllung bzgl. jegicher Drogen geändert und möchte, sofern zb Beamter X für alle Differenzen verantwortlich wäre, diesem auch zur Einsicht verhelfen...
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