Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - BTM-> Differenz zw. beschlagnahmter und angezeigter Menge
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

BTM-> Differenz zw. beschlagnahmter und angezeigter Menge

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Sico
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.12.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.12.06, 21:47    Titel: BTM-> Differenz zw. beschlagnahmter und angezeigter Menge Antworten mit Zitat

Liebe Leser,

folgender Fall spielt in Rheinland-Pfalz und Bayern:

Bei Person A werden, im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle bei einer Technoverastalltung, gewisse (netto 7,06 g) Amphitamin festgestellt, welche daraufhin beschlagnahmt wurden.

Im Strafbefehl, aus RP kommen und nach B geschickt, wurde allerdings eine geringere Menge (wieder netto 6,6 g) angezeigt.

Kann Person A rechtliche Schritte, zb gegen die beschlagnahmende Behörde, für diese Differenz einleiten? Und hätte Person A in diesem Fall weiter strafrechtliche Folgen, für diese Differenz, zu erwarten?

MfG
Sico
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
lulu66
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 08.12.06, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

...grins...

will Person A die Behörden wegen eines BTM Vergehens anzeigen ?
Oder eine Entschädigung wegen des finanziellen Verlustes (was kostet so ein g ?) einklagen ?
Mein Gott is´doch bald Weihnachten, gönn´´Se denen doch mal was Gutes ?
Geben ist seliger denn nehmen ?

Mal im Ernst : meint A allen Ernstes, die hatten da ein tolles Wochenende mit den sichergestellten Drogen ?

Ich vermute mal, das wird eine Menge X für die Tests draufgegangen sein, die nötig sind um den Wirkstoffgehalt festzustellen, sprich, wieviel Amphetamin, wieviel streckende Stoffe und sonstiges Zeug da drin war, das wird für das spätere Verfahren wichtig sein.

Meine Empfehlung an A : guten RA für Strafrecht suchen, um die eigene Verteidigung im zu erwartenden Strafverfahren zu planen.

Kopfschüttelnde Grüsse

Lulu
_________________
Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)

viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Sico
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.12.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 01:43    Titel: Antworten mit Zitat

Das Strafverfahren ist schon abgeschlossen.

Die möglichkeit, dass für Tests etwas an Abzügen zustande kam, kann ausgeschlossen werden, da bei einer Person B die Mengen in den Schreiben übereinstimmten.

Des weitern sei angemerkt, dass die besagte Technoveranstalltung ca. 50.000 Besucher hatte. Unter diesen waren vermutlich relativ viele Aufgriffe. Wenn als Bsp. mal 100 Aufgriffe genommen werden, bei denen Differenzen auffallen, wären dies immerhin fast 50 g, welche abgezweigt wurden.

Person A will keine Entschädigung. Person A hat durch den Vorfall ihre Einstllung bzgl. jegicher Drogen geändert und möchte, sofern zb Beamter X für alle Differenzen verantwortlich wäre, diesem auch zur Einsicht verhelfen... Idee

MfG
Sico
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Nörgler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 532

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Sico hat folgendes geschrieben::
...welche abgezweigt wurden.


Jaja, schon klar. Wohl schon zu viel von dem Zeugs selbst genommen!?
_________________
Nomen est Omen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.