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Wasserschaden in Küche (Laminat) Hilfe!!

 
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Waldmaus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.12.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 00:34    Titel: Wasserschaden in Küche (Laminat) Hilfe!! Antworten mit Zitat

Hallo an alle!

Gestern Nacht gg. 1 uhr wollte ich zum WC und bin im Flur ins Nasse getreten.
Am Wasserhahn in der Küche hat sich der bewegliche Metall-Schlauch vom Kupferrohr, mit dem der Wasserhahn verbunden ist, gelöst und somit ist das ganze Wasser rausgeschossen - in der Küche, über den Flur, bis ins Wohnzimmer.
Der Schock sitzt immernoch sehr tief!
Ich und meine Mitbewohnerin (wohnen in einer 2er WG zur Miete), haben erstmal das Wasser gesammelt, nachdem ich die "Flut" stoppen konnte.

Welcher Versicherung muss man das melden? Übernimmt das die Gebäudeversicherung des Vermieters oder die Hafpflicht oder Hausrat des Vermieters?

Ich bin völlig hilflos.
Die günstige Küche haben wir im Mai von (Wortsperre: Firma) gekauft und mit Hilfe eines Bekannten aufgebaut.

Danke schon mal für die Tips.

Liebe Grüße
Waldmaus
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Waldmaus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.12.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 00:36    Titel: Antworten mit Zitat

Achso, habe ich vergessen...die Fuge/ Leiste zwischen Flur und Wohnzimmer hat einen Spal, wo sich das Wasser den Weg unters Laminat ins Wohnzimmer gesucht hat!
Gestern hat man es noch gehört, mittlerweile hört man das Wasser nicht mehr darunter.
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Kulah
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.10.2006
Beiträge: 523
Wohnort: Reutlingen

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 01:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Waldmaus,

die Frage bitter verallgemeinern.

z.B. A stellte um 01:00 uhr fest etc.

Zum Thema, ich denke die Rubrik "Versicherung" wäre angebrachter.

Im allgemeinen gillt, hat Mieter etwas angeschraubt (Aussage: Küche neu) wird es wohl ein Verschulden des Mieters sein. Dann eigene Haftpflicht.

Hat Mieter nichts an den Wasserleitungen gemacht, dann Versicherung vom Vermieter.

Teilt man dies aber der Haftpflicht vorsorglich mit, kümmert dieser sich um den weiteren Verlauf. Wenn die Schuld des Mieters eindeutig ausgeschlossen werden kann, gibt die Haftpflicht den Fall an den VM und seiner Versicherung weiter.

In jedem Fall bei solchen Fällen den Schaden dem VM anzeigen. Das Wasser kann sich im Gebäude verteilt haben, und bei einem später entstehender weiterer Schaden (Putz im Untergeschoss) wäre Mieter haftbar, wenn dieser den VM nicht unterrichtet.

MfG


Zuletzt bearbeitet von Kulah am 09.12.06, 01:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Kulah
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.10.2006
Beiträge: 523
Wohnort: Reutlingen

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 01:38    Titel: Antworten mit Zitat

Waldmaus hat folgendes geschrieben::
Achso, habe ich vergessen...die Fuge/ Leiste zwischen Flur und Wohnzimmer hat einen Spal, wo sich das Wasser den Weg unters Laminat ins Wohnzimmer gesucht hat!
Gestern hat man es noch gehört, mittlerweile hört man das Wasser nicht mehr darunter.


Das nicht hören heisste nicht, das das Wasser nun weg ist.

Bei sowas muss das Laminat raus, der Untergrund gehört getrocknet.

VM auf jeden Fall bescheid geben.

MfG
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 01:40    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen.

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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Dazu müsste man wissen, warum sich der Schlauch vom Eckventil gelöst hat bzw. wessen Verschulden hier vorliegt. Da wir das vorläufig nicht wissen, betrachten wir zwei Fälle:

1. Der Mieter hat keinerlei Eingriffe an der Rohrverbindung vorgenommen; ihn trifft keinerlei Verschulden am Vorfall.

Dann meldet der Mieter den Schaden seiner Hausratversicherung. Die wird ihm den Schaden an seinem Hausrat (Möbel, Inhalt der Möbel, ggf. Tapeten und Bodenbeläge (sofern sie der Mieter auf seine Kosten beschafft hat)) ersetzen. Der Hauseigentümer meldet den Schaden der Gebäudeversicherung; die wird den Schaden an den durchnässten Wänden und Böden ersetzen. Wenn die Wohnung unbewohnbar ist, kann der Mieter auf Kosten seiner Hausratversicherung für einige Zeit ins Hotel ziehen (Entschädigungsgrenzen beachten!), zusätzlich kann er die Miete ganz oder teilweise mindern; der Vermieter erhält hierfür Ersatz aus seiner Wohngebäudeversicherung.

2. Der Mieter hat zuvor an der Rohrleitung rumgeschraubt, deswegen kann man ihm ein Verschulden am Schaden nachweisen. Diesen Fall teilen wir in zwei Unterfälle:

2.1 Das Verschulden des Mieters ist nicht allzz schwerwiegend, es liegt also keine grobe Fahrlässigkeit vor: Dann sieht die Lösung zunächst aus wie oben (mit Ausnahme der Mietminderung: der Mieter hat den mangelhaften Zustand der Wohnung ja selbst verursacht). Allerdings kann die Gebäudeversicherung möglicherweise versuchen, Regress beim Mieter als Schadenverursacher zu nehmen. Um diese Regressforderungen wird sich dann die Privathaftpflichtversicherung des Mieters kümmern.

2.2 Dem Mieter kann sogar grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden: bezüglich des Gebäudeschadens bleibt´s bei der obigen Lösung (PHV zahlt die möglichen Regressforderungen des Gebäudeversicherers auch bei grober Fahrlässigkeit ihres VN), aber die Hausratversicherung des Mieters würde sich raushalten. Der grob fahrlässig handelnde Mieter würde also seinen eigenen Schaden selbst tragen müssen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Waldmaus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.12.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Herzlichen Dank!

Der Wasserhahn ist mit der Zeit auch leicht lopcker geworden durch die Benutzung. Dieser wurde dann auch wieder festgedreht. Nach einiger Zeit wurde er aber wieder locker. Natürlich kann man nicht wissen, ob dies der Grund dafür ist. Er war jedenfalls 6 MOnate fest.
Eigenhändiges Nachziehen einer lockeren schraube!
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