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Kindergeldgrenze: Zinseinnahmen / Aktiengewinne etc

 
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toolan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 00:22    Titel: Kindergeldgrenze: Zinseinnahmen / Aktiengewinne etc Antworten mit Zitat

Hi,

wollte mal grunds. fragen:

die kindergeldgrenze ist ja bei ca 7.800 eur.

worauf beziehen sich diese summe? auf die gesamten einkünfte oder auf das zu versteuernde einkommen?

zinseinnahmen müssen ja sicher mitdazu gezählt werden zum von sparkonten.
wie siehts aber zb bei aktienfonds aus die man länger als 1 jahr hält? da muss man ja keine steuern auf die aktiengewinne zahlen, aber würden sie zur kindergeldgrenze zählen?

vllt kann da jm etwas klarheit schaffen;)

toolan
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oerdiz
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Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 00:24    Titel: Antworten mit Zitat

Auch Gewinne aus dem Verkauf von Aktien bei mehr als 1 Jahr zählen zu den Bezügen des Kindes.
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toolan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 00:33    Titel: Antworten mit Zitat

okay.. wie wird da dann abgerechnet? bei anleihen oder normalen sparbriefen werden die zinsen ja jährlich ausgeschütttet und verrechnet.

wie wäre das bei aktienfonds wie zb dax-indexzertifikaten.. wenn man die zb 5 jahre hält, hätte man dan 5 jahre keine einnahmen und erst bei verkauf dann das ganze oder wird da der aktuelle aktienwert genommen auch wenn man sie weiterhält?


Zuletzt bearbeitet von toolan am 10.11.06, 19:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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toolan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 10.11.06, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

weiß da jemand weiter zu dem gerade genannten beispiel?
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 11.11.06, 06:52    Titel: Antworten mit Zitat

Es gilt natürlich der Zuflußzeitpunkt für die Berücksichtigung im Rahmen des Kindergeldes. Zu berücksichtigen wären bei Aktienveräußerungen u. ä. jedoch nur die Gewinne, egal, ob innerhalb 12 Monaten Haltefrist oder danach.

MfG

Ronald
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"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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§ 31
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2006
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 11.11.06, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ronald hat folgendes geschrieben::
Zu berücksichtigen wären bei Aktienveräußerungen u. ä. jedoch nur die Gewinne, egal, ob innerhalb 12 Monaten Haltefrist oder danach.
Erscheint mir (jedenfalls innerhalb der Jahresfrist) nicht ganz nachvollziehbar. Oder meinten Sie Veräußerungsgewinne, die nach Saldierung mit Veräußerungsverlusten verbleiben?

Rechnet man Veräußerungsgewinne außerhalb der Jahresfrist zu den Bezügen, wäre auch eine interessante Frage, was man mit entsprechenden Veräußerungsverlusten macht. Immerhin ist man da im nicht steuerbaren Bereich, so dass man den für die Einkünfteermittlung geltenden § 23 Abs. 3 S. 8 EStG dabei wohl nicht anwenden kann. Oder doch analog? Es scheint auch, als sei dies bei Finanzgerichten noch nicht anhängig gewesen, jedenfalls habe ich dazu nichts gefunden.

Ganz abgesehen davon, dass die Ermittlung der Gewinne außerhalb der Jahresfrist im Einzelfall sehr schwierig werden könnte, wenn keine Daten zu den Anschaffungskosten mehr in Erfahrung zu bringen sind. Immerhin kann dies teilweise lange her oder durch einen Rechtsvorgänger erfolgt sein.
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toolan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

wie hoch is eigtl iM genau die kindergeldgrenze.... 7.600eur hatte ich im kopf?
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*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Da werfen wir einen Blick ins Gesetz und finden die Grenze in Absatz 4 Satz 2.

Wobei man sich natürlich über die Begriffe "Einkünfte" und "Bezüge" im klaren sein sollte......
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