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GROB FAHRLÄSSIG?

 
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 11.12.06, 15:10    Titel: GROB FAHRLÄSSIG? Antworten mit Zitat

Hallöchen,

hab da mal 'ne Frage bezüglich der Überschrift im Zusammenhang mit folgendem Vorgehen...

Also Frau Feuerstein besitzt keinen Gasanschluss und ist immernoch auf Flüssiggas aus speziellen Flaschen angewiesen...

Nachdem die alte aufgebraucht war schloß sie eine neue an, da der Braten endlich fertig werden sollte...

Direkt nach dem anschließen testete sie die Dichtheit mit Hilfe eines funkenwerfenden Gegenstandes.
Ergebnis des Dichtigkeitstest war, das die halbe Frau Feuerstein, sowie die halbe Küche in Brand standen...


Nun zur Frage:
Ich persönlich vertrat bislang die Auffassung, dass ein Handeln dann Grob fahrlässig ist, wenn man sich denken kann,
dass solch ein Handeln überlicherweise diese Art von Folge hat...

Das wurde mir auch bestätigt:
Zitat:
Populär ausgedrückt: Grob fahrlässig ist ein Handeln immer dann, wenn sich jeder vernünftige Mensch an den Kopf langt und sagt: "Wie kann man nur...!"



Solch ein Fall liegt hier m.E. vor... Ein Arbeitskollege von mir meint wiederum, dass dieses "Testverfahren" so üblich ist und
er dies auch schon oft so gesehen hat...

1 - War dieses Verhalten der Frau Feuerstein also grob fahrlässig... Frage

2 - Oder wäre es fahrlässiger gewesen, es nicht sofort zu testen, um zu einem späterem Zeitpunkt festzustellen,
dass sie das komplette Gebäude gesprengt hat bzw. die Flasche nicht dicht war... Frage


Grüßle Dookie!
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 11.12.06, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wie sonst sollte man ohne Gasmessgerät testen ob Gas austritt.

    Erst mal ne Geruchs und Hörprobe.


    Dann mit dem Feuerzeug an die Schleuche


Normalerweise gibt das dann erst mal ne Flamme und man dreht schnell den Hahn ab. Oder wirft die Flasche zum Fenster raus.

Je nach Größe kann man das auch draußen prüfen.

Kommt also drauf an ob es keine anderen Möglichkeit gab das zu testen, und ob sonst auch genug sorgfalt aufgewendet wurde die Flasche anzuschließen und den Schlauch regelmässig zu warten.

Klaus
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Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 11.12.06, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Wie sonst sollte man ohne Gasmessgerät testen ob Gas austritt.
    Erst mal ne Geruchs und Hörprobe.

    Dann mit dem Feuerzeug an die Schleuche

Normalerweise gibt das dann erst mal ne Flamme und man dreht schnell den Hahn ab. Oder wirft die Flasche zum Fenster raus.
Je nach Größe kann man das auch draußen prüfen.
Kommt also drauf an ob es keine anderen Möglichkeit gab das zu testen, und ob sonst auch genug sorgfalt aufgewendet wurde die Flasche anzuschließen und den Schlauch regelmässig zu warten.
Klaus


Ich faß es nicht.

Im Handel gibt es Lecksuchspray (eine Art Seifenlauge), damit kann man alles wunderbar prüfen.
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Kormoran
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 11.12.06, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::
Ein Arbeitskollege von mir meint wiederum, dass dieses "Testverfahren" so üblich ist und er dies auch schon oft so gesehen hat...
Stimmt – nur weil’s üblich ist und meistens gut geht, wird so ein Verfahren deshalb nicht richtiger.

@migo hat folgendes geschrieben::
Ich faß es nicht.
Im Handel gibt es Lecksuchspray (eine Art Seifenlauge), damit kann man alles wunderbar prüfen.
Sehe ich ganz genauso.
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Herzliche Grüße
Kormoran
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 14.12.06, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

ich denke, daß läßt sich sehr gut mit dem beispiel vergleichen, bei dem jemand mit nem streichholz am offenen tank seines auto steht, um nachzusehen, wieviel benzin noch drin ist, und sich plötzlich die austretenden dämpfe an dem streichholz sich entzünden...

das ist auch grob fahrlässig....
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 14.12.06, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::

Zitat:
Populär ausgedrückt: Grob fahrlässig ist ein Handeln immer dann, wenn sich jeder vernünftige Mensch an den Kopf langt und sagt: "Wie kann man nur...!"



talla hat folgendes geschrieben::

das ist auch grob fahrlässig....


ich schließe mich grundsätzlich an, den beschriebenen fiktiven sachverhalt als glasklar grob fahrlässig zu bewerten.
allerdings kommt es immer auch auf die auffassungsgabe des durchschnittlich verständigen versicherungsnehmers an (hat den schon mal jemand getroffen?)
was ich sagen will (jetzt schon einmal meine entschuldigung an alle juristen für die folgenden worte): im zweifel entscheidet erst die letzte instanz des rechtswegs über das vorliegen einer grob fahrlässigen handlung - egal was der gesunde menschenverstand davon hält.
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MfG,
Duisburger

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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 15.12.06, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, machen wir es etwas komplizierter...

Würde sich an dem Fall was ändern, wenn der gasführende Schlauch porös war Pfeil also nichts falsch angeschlossen wurde?

Man stelle sich nur mal vor, dass sie nicht getestet, sondern einfach weitergekocht hätte.
Eine halbe Stunde später hätte man dann aus sicherer Entfernung einen kleinen Rauchpilz am Horizont erkennen können...
Das "Booom" würde ein paar Sekunden später folgen... Lachen

Der Dichtigkeitstest per Lauge am Anschluss, wäre ja negativ ausgefallen... ( Schadensminderung Frage )


Was meint Ihr?
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 15.12.06, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

In zweiten Fall wird es vermutlich fast unmöglich, eine sichere Prognose abzugeben.
Ich hole mal etwas weiter aus:

Meines Wissens gibt es in Deutschland keine Vorschrift, die das Alter von Gasschläuchen begrenzt. Es ist zwar das Herstellungsjahr aufgedruckt, und es gibt die Empfehlung, besonders die Gummischläuche, die zwar flexibler als PVC-Schläuche, aber nicht so alterungsbeständig sind, nach 5 Jahren zu tauschen, aber es ist, wie gesagt, nur eine Empfehlung.
Darüber hinaus gibt es nur die Vorschrift, dass die Schläuche nicht länger als 40cm sein dürfen. Neue Anlagen dürfen nur noch mit metallenen Schläuchen erstellt werden.
Der Betreiber hat allerdings dafür Sorge zu tragen, dass sich die Anlage in betriebsicherem Zustand befindet.

Und hier wird es nach meiner Einschätzung unübersichtlich, denn es ist nicht eindeutig klar, was der Betreiber denn nun wissen kann oder wissen muss, um entsprechend prüfen zu können.

Wäre im zweiten Beispiel der poröse Schlauch 20 Jahre alt, könnte man vielleicht eine grobe Fahrlässigkeit bejahen, weil das Ding so hoffnungslos überaltert war, dass eine Undichtigkeit vorprogrammiert war. Und das trotz Sprayprüfung.

Wäre der Schlauch aber nur 3 Jahre alt und die Strukturveränderung äußerlich nicht zu erkennen gewesen, würde ich grobe Fahrlässigkeit nicht bejahen, nicht einmal dann, wenn kein Lecksuchspray verwendet worden wäre. Denn den Anschluss an eine neue Flasche muss man m. E. nicht zwingend damit prüfen, diese Verschraubung ist so ausgelegt, dass sie dicht ist, wenn sie sachgemäß angezogen wird.

Im Übrigen ist jede Art von Dichtigkeitsprüfung letztlich auch immer nur eine punktuelle Feststellung, die nur aussagt, jetzt ist die Anlage dicht. Ob sie das in 10 min auch noch ist, bleibt hierbei offen.
Was ich damit sagen will, ist, es kommt wohl auf die weiteren Einzelumstände an, ob nun grob fahrlässig, oder nicht.

Wie aber auch immer, eine Undichtigkeit in Erwägung zu ziehen, diese zu befürchten oder zu vermuten und das mit offner Flamme zu prüfen, halte ich für grob fahrlässig.
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 15.12.06, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Nehmen wir an Frau Feuerstein ist schon ca...... 90 Jahre alt... die Anlage (Herd - mehr ist das nicht) ist noch ein DDR-überbleibsel.
Geheizt wurde damals wie heute noch mit Kohle.
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 15.12.06, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Dann kämen aus strafrechtlicher Sicht vielleicht die §20, 21 StGB in Frage. Was dies für Auswirkungen auf haftungsrechtliche Fragen bezüglich der Versicherung hat, weiß ich nicht.

Anm.: Was ich unter „Anlagen“ beschrieben habe, gilt auch für einen Herd.
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Kormoran
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 15.12.06, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Kormoran hat folgendes geschrieben::

Anm.: Was ich unter „Anlagen“ beschrieben habe, gilt auch für einen Herd.


Aso... Mr. Green
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 15.12.06, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Duisburger hat folgendes geschrieben::
ich schließe mich grundsätzlich an, den beschriebenen fiktiven sachverhalt als glasklar grob fahrlässig zu bewerten.
allerdings kommt es immer auch auf die auffassungsgabe des durchschnittlich verständigen versicherungsnehmers an (hat den schon mal jemand getroffen?)
was ich sagen will (jetzt schon einmal meine entschuldigung an alle juristen für die folgenden worte): im zweifel entscheidet erst die letzte instanz des rechtswegs über das vorliegen einer grob fahrlässigen handlung - egal was der gesunde menschenverstand davon hält.

In den letzten Jahren gibt es immer mehr verbraucherfreundliche Versicherungspolicen aller Art, die die grobe Fahrlässigkeit ausdrücklich mit einschliessen. Lange Zeit habe ich gedacht, die Versicherer wollten einfach nur kundenfreundlicher werden. Es könnte allerdings aber auch sein, dass der "durchschnittliche verständige Versicherungsnehmer" immer dümmer wird (Evolution rückwärts)!? Lachen

Eine Dichtigkeitsüberprüfung von gasführenden Anlagen mittels einer Flamme würde ich persönlich jedenfalls nicht als "grob fahrlässig", sondern eher als "geistig behindert" einstufen wollen ...
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