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Verfasst am: 09.12.06, 17:12 Titel: Wie kann man eine Verhandlung absagen?
Hallo,
wie kann man eine Gerichtsiche Vorladung aus Krankheitgründen absagen, wenn diese bereits schon zwei mal abgesagt worden ist aus Krankheitsbedingten gründen?
Eine Teilnahme wäre diesmal auch nicht möglich, wegen einer Operation und die Person nicht Geh-/verhandlungsfähig ist? Attest würde man vom Arzt bekommen.
Was spräche gegen die Vorgehensweise bei den beiden ersten Malen?
Oder sind krankheitsbedingte Verschiebungen zahlenmäßig limitiert? _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
könnte ein "böser" Richter schon auf die Idee kommen, daß die OP-Termine immer "zufällig" dann sind, wenn gerade der HV Termin ansteht. Ausserdem soll die in Rede stehende Verhandlung ja wohl bereits übermorgen sein. Und dann ist es natürl. sehr "früh" @ bkaempfer, dem Gericht die Verhandlungsunfähigkeit erst am Tage der Verhandlung anzuzeigen.
Wahrschenlich werden Sie damit durchkommen, aber -nur zur Info- das Gericht kann eine Verhandlungsunfähigkeit auch amtsärztlich überprüfen lassen. Wenn man sich rechtzeitig bemüht hätte, wäre z.B. ein Erscheinen per Rollstuhl sicherlich möglich gewesen. Wenn das Gericht -ggf. nach Rücksprache mit dem Amtsarzt- zu dem Schluß kommt, daß Sie sich der Verhandlung entziehen wollen, kann es Sie auch bis zum nächsten Termin festsetzen (es gibt auch Haftkrankenhäuser) um dafür zu sorgen, daß dann nicht wieder etwas dazwischen kommt... _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Nein,es handelt sich dabei um eine akute Bauchoperation, die leider während des erstens Termins dazwischen gekommen ist und der zweite Termin wurde danach angesetzt, aber aufgrund von noch akuten Bauchbeschwerden konnte man nicht dran teilnehmen.
Nun ist leider eine dringende Operation des Fußes dazugekommen und der Kreislauf ist leider noch nicht in Ordnung sowie ist noch eine Rehdondrainage im Fuß, zum ablauf der Flüßigkeit.
Außerdem ist die Verhandlung nicht am Wohnort, sondern in einer anderen Stadt und darf selber auch kein Auto fahren bzw. kennen keinen der einen fahren würde.
Zum nächsten Termin würde man selbstverständlich anwesend sein, das würde man dem Gericht auch mitteilen.
Vielleicht sollte man das den RA erledigen lassen, denn den muß man ja schliesslich auch noch darüber informieren. Ansonsten wird der sicherlich nicht sehr erfreut sein, wenn er von A nach B zum Termin fährt und dann erst bei Aufruf der Sache feststellt, daß sein Mandant nicht erschienen ist... und sich dann erst vom Gericht darüber informieren lassen muß, warum das so ist... _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
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