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recht.de :: Thema anzeigen - Leistungspflicht der Teilkasko bei Kfz-Kennzeichendiebstahl
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Leistungspflicht der Teilkasko bei Kfz-Kennzeichendiebstahl

 
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spock99
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2006
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 17:52    Titel: Leistungspflicht der Teilkasko bei Kfz-Kennzeichendiebstahl Antworten mit Zitat

Guten Abend zusammen!

Einem Autofahrer A wird ein Kennzeichen vom PKW gestohlen. Er zeigt den Diebstahl bei der Polizei an und lässt die Zulassungsstelle ein neues Kennzeichen zuteilen.
Dies kostet ihn Gebühren der Zulassungsstelle und zwei neue Kfz-Schilder.

A hat eine Teilkaskoversicherung ohne SB abgeschlossen und macht die ihm entstandenen Kosten bei der Versicherung geltend. Diese bezahlt aber nur die beiden Schilder unter der Bezeichnung "Reparaturkosten" und lehnt die Erstattung der Gebühren mit der Begründung ab, Gebühren für die Zulassung seien im Rahmen der Kaskoversicherung nicht erstattungsfähig.

Die "neue Zulassung" war aber zwingend erforderlich, da so vorgeschrieben und Voraussetzung für die Zuteilung eines neuen Kennzeichens.

Hat die Versicherung Recht oder sind die Zulassungskosten ebenfalls zu erstatten, da durch den Diebstahl verursacht und ohne diesen nie entstanden?

Schönes Wochenende noch!
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn einem das komplette Auto geklaut wird, so bekommt man nachdem man sich ein neues gekauft hat auch nicht noch die Zulassungsgebühr erstattet.

Warum sollte dies bei Schildern anders sein?!

Vielleicht ist es jetzt verständlicher...

Es handelt sich hier nicht um den gesetzlichen Schadenersatz (bei dem der komplette mit dem Schaden verbundene Aufwand verlangt werden
kann), sondern um den Ersatz durch einen Vertrag, der so auch abgeschlossen wurde. (Versicherungsbedingungen anschauen...)

Grüßle Dookie!
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