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Verfasst am: 09.12.06, 17:52 Titel: Leistungspflicht der Teilkasko bei Kfz-Kennzeichendiebstahl
Guten Abend zusammen!
Einem Autofahrer A wird ein Kennzeichen vom PKW gestohlen. Er zeigt den Diebstahl bei der Polizei an und lässt die Zulassungsstelle ein neues Kennzeichen zuteilen.
Dies kostet ihn Gebühren der Zulassungsstelle und zwei neue Kfz-Schilder.
A hat eine Teilkaskoversicherung ohne SB abgeschlossen und macht die ihm entstandenen Kosten bei der Versicherung geltend. Diese bezahlt aber nur die beiden Schilder unter der Bezeichnung "Reparaturkosten" und lehnt die Erstattung der Gebühren mit der Begründung ab, Gebühren für die Zulassung seien im Rahmen der Kaskoversicherung nicht erstattungsfähig.
Die "neue Zulassung" war aber zwingend erforderlich, da so vorgeschrieben und Voraussetzung für die Zuteilung eines neuen Kennzeichens.
Hat die Versicherung Recht oder sind die Zulassungskosten ebenfalls zu erstatten, da durch den Diebstahl verursacht und ohne diesen nie entstanden?
Wenn einem das komplette Auto geklaut wird, so bekommt man nachdem man sich ein neues gekauft hat auch nicht noch die Zulassungsgebühr erstattet.
Warum sollte dies bei Schildern anders sein?!
Vielleicht ist es jetzt verständlicher...
Es handelt sich hier nicht um den gesetzlichen Schadenersatz (bei dem der komplette mit dem Schaden verbundene Aufwand verlangt werden
kann), sondern um den Ersatz durch einen Vertrag, der so auch abgeschlossen wurde. (Versicherungsbedingungen anschauen...)
Grüßle Dookie! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
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