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recht.de :: Thema anzeigen - Austehende Schulden ..wie bekomme ich sie zurück(no vertrag)
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Austehende Schulden ..wie bekomme ich sie zurück(no vertrag)

 
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David30
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 01:27    Titel: Austehende Schulden ..wie bekomme ich sie zurück(no vertrag) Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,


ich habe ein kleines problemm.

und zwar:

vor ungefähr 2 monaten habe ich einen netten jungen man einen gewissen betrag auf sein konto überwiesen...mit der absprache das ich dafür eine bestimmte ware bekomme.
Es wurde nur eine mündliche vereinbarung über das internet gemacht in was für einer zeit und welche menge es sein sollte.

Der junge man war sehr nett und hielt mich auch laufend auf dem neusten stand was die produktion usw. anging.

ich war sehr zufrieden mit dem service und dachte es werde bestimmt ein gutes Geschäft, doch nun, vor ca 3 wochen wurde mir mitgeteilt das der Deal seinerseits geplatzt ist( aus welchen Gründen auch immer)

Anfangs hat der herr mir auch gesagt er wird das geld zurücküberweisen aber auch nach 2 erneuten aufforderungen ging kein betrag auf meinem konto ein.
Ich werde den eindruck nicht los das dieser herr seine schuld nicht unbedingt begleichen will, so wie sein derzeitiges verhalten ist.


Nun meine Frage hab ich eine chance das Geld irgendwann über einen Anwalt zurück zu bekommen?

meine einzigen beweise sind die Überweisung des Geldes, seine Kontodaten, adresse

und eine menge E-mails in denen einzelheiten zu dem Geschäft vereinbart wurden.

Ich weiss ihr werdet jetzt sagen ich bin sehr etwas naiv das ich so einen typ mein geld anvertraue, aber er hat so ein guten eindruck gemacht, ich dachte meine Menschenkentniss täucht micht nicht, aber siehe da, weit gefehlt....


wäre nett wenn mir jemand einen typ geben könnte

mfg
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 01:38    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

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ttom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.08.2005
Beiträge: 174

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es keinen Vertrag gegeben hat, wäre es möglich, den Betrag gem. §812 (1) BGB zurück zu fordern. Dafür müsste eigentlich die Überweisung ausreichen. Der nette Herr hätte dann das Geld ohne rechtliche Grundlage erhalten.
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