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Was muss ich zu schriftlichen Arbeiten mitnehmen?

 
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infors
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 13.12.06, 14:05    Titel: Was muss ich zu schriftlichen Arbeiten mitnehmen? Antworten mit Zitat

Schönfelder, Landesgesetze und Schönfelder Ergänzung ist klar. Muss ich aber auch Papier mitnehmen?
Ein Stift wäre sicher auch wichtig.
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abc
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.12.2004
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 13.12.06, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Sollte es um das Examen gehen, ist das abhängig vom Bundesland.
Im Übrigen erhält man üblicherweise alle nötigen Informationen in der Ladung.


Tatsächlich? Es gibt Bundesländer, in denen man sich das Papier für die Klausuren selbst mitbringt? Bei uns war das selbst bei den "kleinsten" Prüfungen nicht gestattet wegen der hohen Schummelgefahr, es wurde immer Papier ausgeteilt. (Allerdnigs war es kein rechtswissenschaftliches Studium.)
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 13.12.06, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

abc hat folgendes geschrieben::
Bei uns war das selbst bei den "kleinsten" Prüfungen nicht gestattet wegen der hohen Schummelgefahr, es wurde immer Papier ausgeteilt.

Dito für Berlin. Sinnigerweise waren den verschiedenen Sachgebieten auch Farben zugeordnet: Für Strafrechtsklausuren wurde immer rosa Papier ausgeteilt (sollte wohl an den Haftbefehl erinnern Lachen ), für BGB mintgrün, für Verwaltungsrecht hellgelb.

Beste Grüße

Metzing
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