Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Nießbrauch und Immobilienabschreibung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Nießbrauch und Immobilienabschreibung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Herbert K
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2006
Beiträge: 67
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.12.06, 17:27    Titel: Nießbrauch und Immobilienabschreibung Antworten mit Zitat

Angenommen eine Mutter erhält ein lebenslanges unentgeldliches Nießbrauchrecht an einem Hauses, das den Kindern gehört.
Dieses Haus wird von Mutter vermietet und sie erziehlt Mieteinnahmen die sie schön brav versteuert.

Nun, wer darf denn die Abschreibungen in Höhe von 2% geltend machen ?

Die Kinder sind schon lange volljährig und steuerpflichtig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
geier
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 11.12.06, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

wie so oft im Steuerrecht: Es kommt darauf an Winken
Handelt es sich um einen Vorbehaltsnießbrauch dann steht die Afa der Mutter zu.
Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn das Haus früher der Mutter gehört hat und diese es den Kindern unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs übertragen hat.

Bei einem Zuwendungsnießbrauch kann niemand die Afa in Anspruch nehmen.
Die Mutter nicht, da sie keine Anschaffungskosten getragen hat und die Kinder nicht, weil sie keine Einkünfte aus dem Grundstück beziehen.
Ein Zuwendungsnießbrauch liegt vor, wenn das Nießbrauchsrecht dem Nießbraucher vom Eigentümer durch einen Vertrag zugewandt worden ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Herbert K
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2006
Beiträge: 67
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.12.06, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle wie kompetente Antwort Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.