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Forderungsausfallversicherung - Privathaftpflicht

 
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collins67
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Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 06.12.04, 17:00    Titel: Forderungsausfallversicherung - Privathaftpflicht Antworten mit Zitat

meine Schwägerin hat durch Unachtsankeit unsere Haustür nicht richtig zugezogen (wohnt z.Z unentgeldlich bei uns) dadurch wurde Bargeld aus unserer Wohnung entwendet. Kann ich Sie dafür Haftbar machen ? da Sie Mittellos ist und keine Haftpflichtversicherung hat , kann ich den Schaden dann meiner Forderungsausfallversicherung melden?

Vielen Dank!
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goldaktie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2004
Beiträge: 172
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 06.12.04, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Privatforderungen mit abgedeckt sind, kannst Du ja mal anfragen. Soetwas geht eigentlich nur für gewerbliche Forderungen z.B. an Kunden, die wegen Zahlungsunfähigkeit ausfallen.

Wenn es sich um keine allzu hohe Summe handelt würde ich Dir aber davon abraten. Das zieht doch nur eine Kündigung im Schadensfall nach sich, zumal diese Konstellation dem Sachbearbeiter schon "komisch" vorkommen muß. Für das eigentlich versicherte Risiko hast Du die Versicherung dann nicht mehr.

Kannst Du beweisen, wie viel Geld entwendet wurde?

Kannst Du ausschließen, daß die Schwägerin sich das Geld genommen hat?
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.12.04, 08:23    Titel: Antworten mit Zitat

abgesehen davon,
haben sie sich schon mal kundig gemacht, was dafür alles notwendig ist,
dass die versichung die forderungen übernimmt?

machen sie das mal...und ob sie dann immer noch wollen...
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.12.04, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

goldaktie hat folgendes geschrieben::
Wenn Privatforderungen mit abgedeckt sind, kannst Du ja mal anfragen. Soetwas geht eigentlich nur für gewerbliche Forderungen z.B. an Kunden, die wegen Zahlungsunfähigkeit ausfallen.


Ich glaube, Sie verwechseln hier eine Forderungsausfallversicherung mit einer Kreditversicherung. Forderungsausfallversicherung bedeutet, daß MEINE Haftpflichtversicherung den Schaden bezahlt, den ein Dritter MIR zugefügt hat, wenn dieser selbst keine Haftpflichtversicherung besitzt und mittellos ist, für den MIR entstandenen Schaden also nicht aufkommen kann.

Die Forderungsausfallversicherung wird häufig als Zusatzoption zu einer privaten Haftpflichtversicherung angeboten, ist aber auch häufig mit einem relativ hohen Selbstbehalt versehen, zum Beispiel 1.000 oder 5.000 Euro.
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.12.04, 09:23    Titel: Re: Forderungsausfallversicherung - Privathaftpflicht Antworten mit Zitat

Wenn eine Forderungsausfallklausel in Ihrer privaten Haftpflichversicherung enthalten ist, können Sie den Schaden melden. Ihre Versicherung ersetzt Ihnen dann den Schaden, wenn Ihre Schwägerin selbst keine Haftpflichtversicherung hat und den Schaden selbst auch nicht tragen kann, ggfs. abzüglich eines vereinbarten Selbstbehaltes.

Sie müssen anschliessend aber auch damit rechnen, daß Ihre Forderungsausfallversicherung versuchen wird, sich das Geld von Ihrer Schwägerin wiederzuholen, und das ggfs. auch in einer Art und Weise, in der Sie selbst wohl kaum gegen Ihre Schwägerin vorgehen würden (Titulierung der Forderung, 30 Jahre lang Vollstreckungsversuche per Gerichtsvollzieher, Kontopfändung, Gehaltspfändung, Rentenpfändung usw.).

collins67 hat folgendes geschrieben::
meine Schwägerin hat durch Unachtsankeit unsere Haustür nicht richtig zugezogen (wohnt z.Z unentgeldlich bei uns) dadurch wurde Bargeld aus unserer Wohnung entwendet. Kann ich Sie dafür Haftbar machen ? da Sie Mittellos ist und keine Haftpflichtversicherung hat , kann ich den Schaden dann meiner Forderungsausfallversicherung melden?

Vielen Dank!
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hanna
Gast





BeitragVerfasst am: 08.12.04, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

nur ganz allgemein, weil es noch nicht vermerkt wurde:

damit eine forderungsaufalldeckung vom vu ersetzt wird, muss man erst einmal einen titel erwirken, also mahnung, mahnverfahren und ggf. gericht. und erst wenn der gläubiger dann nicht zahlen kann (fristen zwischen 6 bis 12 monaten), kommt ein teil der entschädigung (abzüglich sb von oftmals etwa 3000 eur), wenn das vu überhaupt zahlt.

kurzum:
eine forderungsausfalldeckung ist für härtefälle gedacht, um eine pleite wegen schlimmster schäden zu verhindern. nicht solche kleinigkeiten!
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