Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
A ist in 2 Bereichen selbständig tätig und beim Gewerbeamt angemeldet.
Ist A somit auch als Einzelunternehmer zu betrachten?
A verwendet für die eine Tätigkeit (Erteilung von Nachhifeunterricht in eigenen Geschäftsräumen) auf Briefbögen eine "Firmen"bezeichnung, die die Art der ausgeübten Tätigkeit sowie Adresse und Anschrift des A beinhaltet. Ist das rechtens so oder gibt es weitere Erfordernisse?
Danke,
sucra _________________ Das ist nur meine persönliche Meinung.
Name und Vorname sind zwingend nötig. Genau infos auf der IHK Webseite.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
§§ 15 A Abs. 1 und 15 B Abs. 1 GewO sind hier maßgebend. _________________ Na, Herr Chapuisat, hat denn Berti Vogts schon bei Ihnen angeklopft?
(Christine Reinhart wollte erfahren, wann der Schweizer in der deutschen Nationalelf spielt)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.