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Verfasst am: 11.12.06, 13:25 Titel: Das neue Telemediengesetz: was ist mit Buchhandelslinks u.ä?
Hallo,
ich habe gerade den recht informativenThread im Wordpressfoum zum Inkraftreten des neuen Telemediengesetz gelesen.
Folgende Fragen blieben dabei offen:
Beispiel: Ein Blog wird betrieben und Informationen zu einem bestimmten Thema veröffentlicht. In kleinem Rahmen sind Ad Sense Anzeigen geschaltet und wenn es thematisch zum Blogeintrag passt wird ein Internetbuchhändlerpartnerlink mit Bild des Buches eingefügt. Gelegentlich werden auch andere Partnerprogramme genutzt.
1. Die Ad Sense Anzeigen sind ja bereits als solche ausgezeichnet. Sollten also auch zukünftig kein Problem sein, oder?
2. Müssten alle Internetbuchhändler Links dann einen kleinen Text tragen: "Dies ist eine Anzeige!" oder so ähnlich? Oder reicht eine allgemeine Erklärung im Impressum?
3. Wie sieht es mit anderen Bannern aus? In Zeitschriften wird nur über Anzeigen, die wie Zeitschriftenbeiträge wirken extra Anzeige geschrieben. Wenn es sich sowieso um eine ganzseitige Anzeige, die klar nach Werbung aussieht handelt, wird nicht extra Anzeige drüber geschrieben. Ist das so auf Internetseiten übertragbar?
4. Wann gilt denn etwas als Rezension und wann als Werbung? Gilt das nur, wenn man das Produkt in der Rezension empfiehlt oder auch wenn man das Buch z.B. für schwachsinnig hält und dabei das Bild des Buches trotzdem über den Internetbuchhändler einbindet?
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