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Verfasst am: 28.11.06, 08:53 Titel: Auto wird er nach Ablauf des 14-tägigen Widerrufsrecht gel.
Hallo zusammen,
ich habe gestern einen Leasingvertrag für einen gebrauchten Wagen unterschrieben.
((Wortsperre: Firma) Händler)
Dieser sagte mir kurz vor Unterzeichnung, dass der Wagen erst nach Ablauf des 14-Tagen Widerrufsrechts ausgeliefert werden kann. In der Filiale hatten die mal den Fall, dass ein gebrauchtes Fahrzeug innerhalb der 14 Tage nach Unterzeichnung ausgeliefert wurde und das Fahrzeug einen Totalschaden hatte. Daraufhin hat der Käufer den Vertrag noch innerhalb der 14 Tage bei (Wortsperre: Firma) schriftlich gekündigt und (Wortsperre: Firma) seih angeblich auf den Kosten hängen geblieben. So hat der Geschäftführer entschieden, dass alle Gebrauchten erst nach Ablauf der 14 Tage ausgeliefert werden.Das hört sich sehr eigenartig an........
Das wäre ja so, als wenn ich einen gekauften Fernseher nach 13 Tagen vom Tisch schmeiße und der Verkäufer muss den Schaden tragen. Hier stimmt doch was nicht.....
Ist zwar Quatsch, aber nicht verboten das so zu machen.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Warum sollte der Käufer überhaupt ein Widerrufsrecht haben ? Hört sich etwas merkwürdig an. Und hat auch nichts mit dem Leasing zu tun. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Warum sollte der Käufer überhaupt ein Widerrufsrecht haben ? Hört sich etwas merkwürdig an.
Hallo,
dazu mal Folgendes:
Zitat:
Widerrufsbelehrung
s. auch Rückgabebelehrung. Bei Privatpersonen und Existenzgründern (bis 1 Jahr existent) als Leasingnehmern besteht von der Gesetzgebung her ein 14tägiges Widerrufsrecht vom Leasingvertrag. Der Endverbraucher kann in dieser Zeit vom geschlossenen Vertrag zurücktreten.Zitat Ende.
In dem hier fraglichen Fall will der Händler offensichtlich einfach verhindern, daß ihm möglicherweise innerhalb der 14 Tage das Fahrzeug "wieder auf den Hof gestellt" wird. Auf dem Wertverlust bleibt er nämlich sitzen. Der Fall mit dem Unfall ist auch nicht so weit hergeholt.
Das ist ein in der Kfz.-Branche durchaus übliches Verhalten. Die Rücktrittsfrist dient nämlich nicht dazu, das Fahrzeug risikolos zu 2 Wochen lang zu testen, sondern ist eine Überlegungsfrist für den Verbraucher/Existenzgründer bezüglich der Tragweite des finanziellen Engagements.
Insofern finde ich hier nichts Merkwürdiges oder Erstaunliches. Das Autohaus bemüht sich lediglich, auf Dauer die Arbeitsplätze der Angestellten zu erhalten.
Du meinst wohl § 495 BGB unter Bezugnahme auf § 355 BGB.
Das ist zwar alles korrekt, was Du schreibst,
NUR beginnt bei der Lieferung von Waren die Widerrufsfrist erst dann zu laufen, wenn die Ware beim Kunden eingetroffen ist. Siehe § 355 Abs. 3 Satz 2.
D.h. das Zurückhalten des Autos wird dem Autohaus nicht weiterhelfen, da die Widerufsfrist erst mit Herausgabe des Autos zu laufen beginnt. Hier wird der Käufer für dumm gehalten. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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