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Leasing kündigen bei MWST erhöhung...

 
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Fritzhaus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 11.12.06, 15:42    Titel: Leasing kündigen bei MWST erhöhung... Antworten mit Zitat

Kann man raus aus dem Vertrag bei MWST erhöhung auf 19 %??
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.12.06, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Leasinggeber zustimmt... ja, natürlich. Ansonsten bleibt die nettoleasingrate ja normalerweise gleich...
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 17.12.06, 13:02    Titel: Re: Leasing kündigen bei MWST erhöhung... Antworten mit Zitat

Fritzhaus hat folgendes geschrieben::
Kann man raus aus dem Vertrag bei MWST erhöhung auf 19 %??


Selbstverständlich nicht. Und der Leasinggeber dürfte kaum einer Kündigung zustimmen.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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Benny0206
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2006
Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: 14.01.07, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Würde mich aber auch interessieren,
wenn man jetzt mal vom Privatleasing ausgeht, was immer populärer wird gar nicht so ausgeschlossen.
Unternehmer sind gegenüber Privatpersonen immer verpflichtet den Bruttobetrag d.h. Endbetrag eines Produkts - in diesem Fall Leasingrate - auszuweisen.
Ich unterstelle mal das der Leasingnehmer einen Vertrag unterschrieben hat mit enthaltener folgender Leasingratenberechnung: Nettoleasingrate + 16% MWST = Bruttoleasingrate.
Durch die die MWST-Erhöhung geht die Rate jetzt 3% in die Höhe.
Ist das nicht ein Kündigungsgrund, schließlich hat man einen Vertrag mit 16% abgeschlossen?
_________________
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Benny0206
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2006
Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Da scheint das FDR-Team überfragt zu sein Lachen Lachen Lachen Lachen
oder weis jemand was zu diesem Sachverhalt?
_________________
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pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 19.01.07, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

bin zwar nicht vom FDR-Team ABEr m.M. nach kann A nicht kündigen denn die mwst erhöhung trifft A in fast allen lebensbereichen. was anderes wäre es wenn nur der LG eine "erhöhung" machen würde.
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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Agent Provocateur
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2007
Beiträge: 667

BeitragVerfasst am: 19.01.07, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung Winken

http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__29.html
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 20.01.07, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Es ändert nichts am Ergebnis, auch wenn das gleiche Thema mehrmals eingestellt wird. Eine Kündigung aufgrund der MWST-Erhöhung ist nicht möglich, da nur eine gesetzliche Steuer erhöht wird. So ist es !!!
_________________
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