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Kann man raus aus dem Vertrag bei MWST erhöhung auf 19 %??
Selbstverständlich nicht. Und der Leasinggeber dürfte kaum einer Kündigung zustimmen. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Würde mich aber auch interessieren,
wenn man jetzt mal vom Privatleasing ausgeht, was immer populärer wird gar nicht so ausgeschlossen.
Unternehmer sind gegenüber Privatpersonen immer verpflichtet den Bruttobetrag d.h. Endbetrag eines Produkts - in diesem Fall Leasingrate - auszuweisen.
Ich unterstelle mal das der Leasingnehmer einen Vertrag unterschrieben hat mit enthaltener folgender Leasingratenberechnung: Nettoleasingrate + 16% MWST = Bruttoleasingrate.
Durch die die MWST-Erhöhung geht die Rate jetzt 3% in die Höhe.
Ist das nicht ein Kündigungsgrund, schließlich hat man einen Vertrag mit 16% abgeschlossen? _________________ Wenn mein Beitrag hilfreich war, würde ich mich über einen grünen Punkt freuen
Da scheint das FDR-Team überfragt zu sein
oder weis jemand was zu diesem Sachverhalt? _________________ Wenn mein Beitrag hilfreich war, würde ich mich über einen grünen Punkt freuen
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 19.01.07, 10:24 Titel:
bin zwar nicht vom FDR-Team ABEr m.M. nach kann A nicht kündigen denn die mwst erhöhung trifft A in fast allen lebensbereichen. was anderes wäre es wenn nur der LG eine "erhöhung" machen würde. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Es ändert nichts am Ergebnis, auch wenn das gleiche Thema mehrmals eingestellt wird. Eine Kündigung aufgrund der MWST-Erhöhung ist nicht möglich, da nur eine gesetzliche Steuer erhöht wird. So ist es !!! _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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