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Foto von mir auf Werbebroschüre

 
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Pinilupi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.12.2006
Beiträge: 1
Wohnort: 32584

BeitragVerfasst am: 11.12.06, 19:21    Titel: Foto von mir auf Werbebroschüre Antworten mit Zitat

hallo!

Heute habe ich erfahren dass eine Partyfotoseite mit einem Foto von mir und meiner Freundin wirbt.

Diese Internetseite macht immer Partyfotos in Discos, welche dann im Internet veröffentlicht werden. Ich habe eingewilligt dieses Foto machen zu lassen, nur wurde nicht darüber informiert dass sie dieses später für Werbezwecke nehmen.

Nun ist mein Foto auf einer Werbebroschüre abgebildet, welche verteilt wird und in Discos etc. ausliegt.

Ich bin da nicht sehr begeistert darüber, da ich eine Ausbildung zur Bankkauffrau mache, und meine Bank rehct streng ist, und es unangenehm für mich wäre wenn Kunden mich wiedererkennen, und dann denken dass ich für eine solche Seite werbe.

Ich habe mich bereits im Internet über "Recht am eigenem Bild" informiert, nur bin ich mir nicht sicher in wiefern dass durch meine erstere Einwilligung rechtens ist?!

mfg Monique S.
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 11.12.06, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
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Julius
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 13.12.06, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Einwilligung nicht ausdrücklich auch für Werbezwecke erteilt wurde, deckt sie diese auch nicht ab.

Es gibt allerdings Rechtsprechung, dass eine Person die Verwendung ihres Bildnisses für Werbezwecke hinnehmen muss, wenn es sich um Werbung für eine Zeitung handelt, in der zeitnah zulässig und mit Fotos über diese Person berichtet wird. Darüber muss man wohl mal nachdenken, weil man diesen bekloppten Partyseiten den journalistisch-redaktionellen Charakter nicht rundheraus absprechen kann. Im Ergebnis dürfte das aber auch nicht zur Zulässigkeit des Abdrucks in einem Werbeflyer führen, weil die für Zeitungen entschiedenen Fälle Prominente betrafen, die auch ohne Einwilligung abgebildet werden durften.
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