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Bei Krankheit verpflichtet für Ersatz zu sorgen?

 
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Editor
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.04.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 08.12.06, 15:21    Titel: Bei Krankheit verpflichtet für Ersatz zu sorgen? Antworten mit Zitat

Halo erstmal. Ich habe folgendes theoretisches Problem:

Person A arbeitet für einen Zeitungsverlag und trägt einmal die Woche zeitungen aus. I.d.R. arbeitet er zusammen mit Person B und die beiden teilen sich das Geld. Diese Prinzip ist dem Arbeitgeber bekannt.
Person A ist nun aber verletzt und aknn seiner Verpflichtung die Zeitungen zuv erteilen nicht nachkommen. Im vertrag steht:

Vertrag hat folgendes geschrieben::
"Ist der Zusteller durch Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen am verienbarten Verteiltag verhindert, ist er verpflichtet, umgehend seinen zuständigen Vertriebsinspektor oder $Firmenname zu informieren. Der Zusteller ist verpflichtet, sich um einen Ersatzzusteller zu bemühen"


Meine Frage ist jetzt: Was muss Person A tun, um vertragsgerecht zu handeln? Reicht es aus, wenn er die zuständige Person informiert und sich um Ersatz _bemüht_, oder ist er verpflichtet Ersatz zu _finden_?

(Ich würde sagen, er muss sich nur bemühen,wenn es ihm nicht möglich ist, Ersatz zu finden, liegt das Problem bei dem Verlag)

Hinzu kommt noch: Darf der Verlag Person B in irgenteiner Form in die Sache mit einbeziehen. Bzw. gibt es irgenteine (rechtliche) Verpflichtungen für Person B, dem Verlag oder Person A gegenüber, sofern kein mündlicher oder schriftlicher Vertrag besteht? (Ich denke, nicht)
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 08.12.06, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich kann mir an sich nicht vorstellen, daß solche Klauseln gültig sind (aber man hat ja schon Pferde kotzen gesehen).

Aber je nach dem, wie sehr man an dem Posten hängt und wieviel einem der Ärger mit dem Verlag wert ist, könnte A erstmal versuchen, das Problem mit Hilfe von B zu lösen..
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 08.12.06, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Angenommen, die Klausel ist wirksam. Dann kann auch nicht mehr verlangt werden, als tatsächlich im Vertrag steht: Er hat sich zu bemühen. Ein Erfolg dieser Bemühungen ist nicht erforderlich.
Ich tendiere aber ebenfalls dazu, solche Klauseln als unwirksam zu sehen.

Hat denn B irgendeine direkte Vereinbarung mit dem Verlag?
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Den Vertriebsfirmen geht es darum, dass bei Krankheit sofort informiert wird, damit man auch von dort aus Ersatz suchen kann. Wenn jemand selbst einen Ersatz findet, um so besser für den Vertreiber.
Wäre es in diesem Fall viellt. sinnvoll, wenn der B das mal übernimmt, bis A wieder fit ist Frage Frage

Gruß roni
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pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 10.12.06, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

nehmen wir einmal an A hat einen "gelben schein" (arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), ist der verlag eigentlich verpflichtet den austräger trotzdem zu entlohnen?
ich würde ja antworten ABER in mir nicht sicher deshalb wollte ich das mal als diskussion einbringen.
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 10.12.06, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

hab gerade nal nachgelesen
Der Arbeitgeber muss bei Minijobs bei Krankheit zahlen. Er muss /kann die Umlagen U1 oder U2 nach dem Lohnfortzahlungsgesetz an die Minijob - Zentrale abführen, die dann ca 70% der Kosten übernimmt.

Gruß roni
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Peace
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.07.2006
Beiträge: 218
Wohnort: nahe Bremen

BeitragVerfasst am: 11.12.06, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Oehm rein aus Interesse:

Könnte man also krank werden als Zeitungsausträger mit Schein und trotzdem Geld bekommen?

Das halte ich irgendwie für sehr unwahrscheinlich, weil der AG dann ja 2 AN bezahlen müsste...

Ich sage schonma Danke für die Info

PS: Bin inner Ausbildung, dh. ist das Thema für mich nicht mehr relevant ^_^
_________________
Ich bin kein Jurist und außerdem äußer ich hier immer nur meine Meinung.
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 11.12.06, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

@ Peace

jeder Arbeitnehmer der regelmäßig arbeitet, auch Minijob erhält im Krankheitsfall Lohnfortzahlung bis zu 6 Wochen vom Arbeitgeber.

Gruß roni
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