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Verfasst am: 08.12.06, 15:21 Titel: Bei Krankheit verpflichtet für Ersatz zu sorgen?
Halo erstmal. Ich habe folgendes theoretisches Problem:
Person A arbeitet für einen Zeitungsverlag und trägt einmal die Woche zeitungen aus. I.d.R. arbeitet er zusammen mit Person B und die beiden teilen sich das Geld. Diese Prinzip ist dem Arbeitgeber bekannt.
Person A ist nun aber verletzt und aknn seiner Verpflichtung die Zeitungen zuv erteilen nicht nachkommen. Im vertrag steht:
Vertrag hat folgendes geschrieben::
"Ist der Zusteller durch Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen am verienbarten Verteiltag verhindert, ist er verpflichtet, umgehend seinen zuständigen Vertriebsinspektor oder $Firmenname zu informieren. Der Zusteller ist verpflichtet, sich um einen Ersatzzusteller zu bemühen"
Meine Frage ist jetzt: Was muss Person A tun, um vertragsgerecht zu handeln? Reicht es aus, wenn er die zuständige Person informiert und sich um Ersatz _bemüht_, oder ist er verpflichtet Ersatz zu _finden_?
(Ich würde sagen, er muss sich nur bemühen,wenn es ihm nicht möglich ist, Ersatz zu finden, liegt das Problem bei dem Verlag)
Hinzu kommt noch: Darf der Verlag Person B in irgenteiner Form in die Sache mit einbeziehen. Bzw. gibt es irgenteine (rechtliche) Verpflichtungen für Person B, dem Verlag oder Person A gegenüber, sofern kein mündlicher oder schriftlicher Vertrag besteht? (Ich denke, nicht)
Also ich kann mir an sich nicht vorstellen, daß solche Klauseln gültig sind (aber man hat ja schon Pferde kotzen gesehen).
Aber je nach dem, wie sehr man an dem Posten hängt und wieviel einem der Ärger mit dem Verlag wert ist, könnte A erstmal versuchen, das Problem mit Hilfe von B zu lösen..
Angenommen, die Klausel ist wirksam. Dann kann auch nicht mehr verlangt werden, als tatsächlich im Vertrag steht: Er hat sich zu bemühen. Ein Erfolg dieser Bemühungen ist nicht erforderlich.
Ich tendiere aber ebenfalls dazu, solche Klauseln als unwirksam zu sehen.
Hat denn B irgendeine direkte Vereinbarung mit dem Verlag? _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Den Vertriebsfirmen geht es darum, dass bei Krankheit sofort informiert wird, damit man auch von dort aus Ersatz suchen kann. Wenn jemand selbst einen Ersatz findet, um so besser für den Vertreiber.
Wäre es in diesem Fall viellt. sinnvoll, wenn der B das mal übernimmt, bis A wieder fit ist
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 10.12.06, 12:17 Titel:
nehmen wir einmal an A hat einen "gelben schein" (arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), ist der verlag eigentlich verpflichtet den austräger trotzdem zu entlohnen?
ich würde ja antworten ABER in mir nicht sicher deshalb wollte ich das mal als diskussion einbringen. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
hab gerade nal nachgelesen
Der Arbeitgeber muss bei Minijobs bei Krankheit zahlen. Er muss /kann die Umlagen U1 oder U2 nach dem Lohnfortzahlungsgesetz an die Minijob - Zentrale abführen, die dann ca 70% der Kosten übernimmt.
Anmeldungsdatum: 17.07.2006 Beiträge: 218 Wohnort: nahe Bremen
Verfasst am: 11.12.06, 17:03 Titel:
Oehm rein aus Interesse:
Könnte man also krank werden als Zeitungsausträger mit Schein und trotzdem Geld bekommen?
Das halte ich irgendwie für sehr unwahrscheinlich, weil der AG dann ja 2 AN bezahlen müsste...
Ich sage schonma Danke für die Info
PS: Bin inner Ausbildung, dh. ist das Thema für mich nicht mehr relevant ^_^ _________________ Ich bin kein Jurist und außerdem äußer ich hier immer nur meine Meinung.
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