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Muss ich doppelt zahlen?

 
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f.l.e.x
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.12.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.12.06, 21:58    Titel: Muss ich doppelt zahlen? Antworten mit Zitat

von 01.01.2005 bis 01.03.2005 war ich ALG Empfänger
14.02.2005 habe ich die Zusage bekommen der FH und habe mich an dem Tag abgemelkdet und bei der AOK als Student angemeldet ab 01.03.2005
Den Betrag sollten die abbuchen.
das haben die bis 01.06.2005 NICHT germacht, da es angeblich vom ALG noch bezahlt wurde

Nicht-richtig, die konnten die Zahluung für 03.05 nicht stoppen die ich 08/05 zurückbezahlt habe, da ich noch um Bafög gerungen habe und ich froh war vom gesparten bis Dato zu leben.

Dann bin ich umgezogen nach HH und war somit für L zuständig und unterschrieb einen neuen Vertrag über 57,09 E welches ich vor Quartal überweise. Das tat ich beim 1. Mal allerdings erst 08/05 wegen verspätete Bafög Zahlung.

ca. 06/06 als ich ein Schreiben bekam ich solle 50E nachzahlen weil Rückstand vom 03/05-06/05 durch die ALG Geschichte enstandfen sei. Okkay..Zähne knirschend auch bezahlt.
(Die wußtern doch auch dass ich mich abge,eldet habe hatte ich deutlich kund gegeben im April 05 vor Ort auch dass ich keine Am,bitionen habe es später zurückzublechen)

am 7.12.06 bekam ich eine Mahnung dass ich immernoch im Rückstand (03/05 bis 06/06) sei 50E + 10E Gebühr.
Ich dachte das wäre erledigt mit der letzten Zahlung *arg*
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.12.06, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

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