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Verfasst am: 12.12.06, 11:59 Titel: Vermietung nach 10e-Abschreibung
Hallo!
Wenn ich über den vollen 8-Jahres-Zeitraum die 10e-Abschreibung in Anspruch genommen habe, jetzt aber woanders wohne und das begünstigte Haus vermiete, welche Abschreibung kann ich jetzt auf der Anlage V ansetzen?
Und wo in etwa könnte man das nachlesen?
Danke für Eure Hilfe.
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