Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 12.12.06, 16:40 Titel: Auftragsannahme von Kunden trotz Q´Wettbewerbsverbot
Hallo zusammen,
Firma A ist durch einen Rahmenvertrag mit Firma B verpflichtet, 12 Monate die Kunden der Firma B "in Ruhe zu lassen". Firma A hat als Subunternehmer für B gearbeitet. Im Rahmenvertrag gibt es eine entsprechende Klausel, die genau diesen Fall verbietet und mit 50.000 € Strafe droht.
Darf jetzt Firma A einen Freiberufler C zu diesem Kunden schicken und den Kunden von C abwerben lassen UND im Anschluß als "Subunternehmer" für C das Projekt erfüllen (mit C zusammen)? Das Ganze würde auf den Namen des Freiberuflers C laufen.
Moralisch ist es verwerflich, keine Frage. Aber droht A eine rechtliche Konsequenz, wenn B herausbekommt dass A nun doch für den Kunden arbeitet?
Vielleicht kann jemand meine Frage lösen? Danke im voraus...
Da muss man wahrscheinlich wissen, was genau im Vertrag verboten ist, wie der Vertragstext lautet, was ein Subunternehmer ist oder zumindest etwas davon _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
1. Der Auftragnehmer gewährt und garantiert dem AUftraggeber für alle Geschäfte aufgrund dieses Rahmenvertrages Kundenschutz für einen Zeitraum von 12 Monaten über seine Beendigung hinaus. Unter Kundenschutz fallen alle bekannt gegebenen Geschäftsverbindungen sowie Anschriften von Kunden ohne Rücksicht darauf, ob es sich um natürliche oder juristische Personen handelt.
2. Es ist ohne Ausnahme ausgeschlossen, dass der Auftragnehmer ohne eine ausdrückliche Zustimmung vom Auftraggeber, mit den durch die Zusammenarbeit bekannt gewordenen Kunden vom Auftraggeber direkte oder indirekte Kontakte aufnimmt, Verhandlungen führt oder Geschäfte abwickelt. Über Inhalt und Ergebnis von, mit Zustimmung vom Auftraggeber, direkt geführten Verhandlungen, Geschäftsabwicklung etc. ist der Auftraggeber jeweils unverzüglich ohne besondere Aufforderung vom Auftragnehmer zu unterrichten. Von geführter Korrespondenz sind dem Auftraggeber stets vollständige Kopien zu erstellen.
3. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstraffe in Höhe von 25.000 € fällig. Die weitere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt.
vielen Dank für die Antwort. Ich als Laie frage mich aber, wieso muss A Strafe zahlen, wenn doch der Auftragnehmer ein ganz anderer ist?
A fungiert doch nur als Mitarbeiter für den Freiberufler C. Alle Rechnungen und Verhandlungen laufen zwischen dem Kunden und C ab.
Müsste A wirklich Strafe bezahlen würde das ja bedeuten, dass A für 12 Monate keine Aufträge anderer annehmen kann, wenn Sie irgendwie in Verbindung mit dem Kunden von B stehen.
Wenn A dem C die entsprechenden Kundendaten freiwillig gibt, ist das ein indirekter Kontakt, oder? Und indirekte Kontakte sind laut Ziffer 2 nicht erlaubt. Wenn C selber ohne Hilfe von A an die Kunden kommt, ist A unschuldig. Insofern finde ich die Regelung "ohne Ausnahme" schlecht. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Das weiß ich nicht. Wenn C plausibel darlegt, wie er ohne Hilfe von A an die Kundendaten gekommen ist, muss A wahrscheinlich keine Vertragsstrafe zahlen. Wenn es nicht wenige Kunden aus der Liste sind, würde ein Richter dem C vermutlich nicht glauben, weil das zu viel Zufall wäre. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
In diesem speziellen Fall würde es sich nur um einen Kunden handeln, dar dessen Auftragsvolumen so groß wäre, dass C ohnehin keinen anderen Projekte mehr schaffen würde, auch trotz der "heimlichen Mithilfe von A.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.