Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Was, wenn man sein Bauspardarlehen nicht abruft?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Was, wenn man sein Bauspardarlehen nicht abruft?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Stromberg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 06.12.04, 18:21    Titel: Was, wenn man sein Bauspardarlehen nicht abruft? Antworten mit Zitat

Moin

wenn man ein Bauspardarlehen nicht abruft, werden die Einlagen(Ansparsumme) als Konto ganz normal weitergeführt und verzinst. richtig so? oder endet die verzinsung mit Ende der Bindungsfrist/Ansparphase? zB Bindungsfrist seit 3 Jahren vorbei, nun soll das Konto ohne Darlehen ausgezahlt werden.


Danke.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 06.12.04, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Die Zinsen werden natürlich weiter dem Bausparvertrag gutgeschrieben....

Nur leider entstehen irgendwann für das "noch nicht" in Anspruch genommene Darlehn eins Zinsanspruch der Bauspargesellschaft gegenüber ihnen (Bereithaltungszins).
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 06.12.04, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Die Zinsen werden natürlich weiter dem Bausparvertrag gutgeschrieben....

Nur leider entstehen irgendwann für das "noch nicht" in Anspruch genommene Darlehn eins Zinsanspruch der Bauspargesellschaft gegenüber ihnen (Bereithaltungszins).


aber nur, wenn sie das bauspardarlehen zuvor auch beantragt haben. haben sie das nicht, dann entsteht auch kein anspruch auf bereitstellungszinsen.
Nach oben
Stromberg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 08.12.04, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

nach 10 Jahren kommt es auch nicht mehr auf die Verwendung des Sparguthabens an, oder?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Odd72
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 145
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 08.12.04, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Auf die Verwendung des Sparguthabens kommt es sowieso nicht an - solange man das Darlehen nicht in Anspruch nimmt, kann man über sein Guthaben in der Verwendung frei verfügen.
_________________
(Meine Beiträge geben nur meine persönliche Meinung bzw. Erfahrung wieder. Für die Richtigkeit übernehme ich keine Gewähr.)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.