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Private Waisenrente soll nicht gezahlt werden ?! :-(

 
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Nurichnurnur
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.12.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.12.06, 22:12    Titel: Private Waisenrente soll nicht gezahlt werden ?! :-( Antworten mit Zitat

Hallo erst einmal an alle Leser meines Themas,

folgendes Problem:

Ich bin 24 Jahre alt und Praktikant. Das Praktikum muss ich machen um ab August 2007 im selben Betrieb eine Ausbildung anfangen zu können. Bei der DRV habe ich einen Antrag auf Zahlung von Halbwaisenrente gestellt. Um diese in meinem Fall zu bekommen, muss das Praktikum Pflicht für den Beginn der Ausbildung sein. Dies ist in meinem Fall der Fall, und somit hat mit die DRV meine Halbwaisenrente bewilligt, und mittlerweile auch ausgezahlt.

Allerdins, hat mein verstorbener Vater auch in eine betriebliche Pensionskasse eingezahlt, welche ebenso Waisenrente auszahlt. Dort habe ich meinen Rentenbescheid, sowie alle geforderten Unterlagen hingesendet.

Heute erhielt ich ein Schreiben mit folgendem Inhalt:

Zitat:
Nach sorgfältiger Abwägung der von Ihnen eingereichten Unterlagen, sehen wir uns nicht in der Lage - auch im Interesse aller anderen Versicherten - Ihr Praktikum als Berufsausbildung anzusehen.


Man verweigert mir also die Zahlung, obwohl die gesetzliche bzw. Deutsche Rentenversicherung mir die Waisenrente nach Prüfung der Anspruchsvorraussetzungen zahlt.

Was nun ? Gelten für meine Anspruchsvoraussetzungen bei der betrieblichen Waisenrente nicht die selben Regeln wie bei der gesetzlichen ? Oder kann mir die betriebliche Waisenrente verweigert werden obwohl die DRV zahlt ?

Vielen Dank für jede Antwort im Voraus.
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 13.12.06, 07:02    Titel: Re: Private Waisenrente soll nicht gezahlt werden ?! :-( Antworten mit Zitat

Nurichnurnur hat folgendes geschrieben::

Gelten für meine Anspruchsvoraussetzungen bei der betrieblichen Waisenrente nicht die selben Regeln wie bei der gesetzlichen ? .

Nein. Bei der Gesetzlichen Rentenversicherung gelten (wie der Name schon sagt) gesetzliche Rechtsgrundlagen. Geregelt im SGB. Bei der betrieblichen Zusatzversorgung handelt es sich um eine Form der privaten Lebensversicherung. Da gelten zwar auch gesetzliche Grundlagen, aber andere (nämlich das VVG), und außerdem gelten vertraglich vereinbarte Bedingungen. In den Vertragsbedingungen wird halt geregelt sein, unter welchen Voraussetzungen welche Leistungen gezahlt werden.

Nurichnurnur hat folgendes geschrieben::

Oder kann mir die betriebliche Waisenrente verweigert werden obwohl die DRV zahlt ?
.


Möglich. Kommt darauf an, was im Versicherungsvertrag im einzelnen geregelt ist. Den kennt hier keiner, somit wird keiner was genaues sagen können.

Man kann vielleicht noch eines tun (außer Rechtsanwalt natürlich, das kostet dann gleich Geld): wenn man der Meinung ist, man hätte einen Anspruch gegen die (private) Versicherung, kann man sich (kostenlos) an den Versicherungsombudsmann wenden.

www.versicherungsombudsmann.de
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Gast






BeitragVerfasst am: 13.12.06, 07:40    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

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