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Meine Freundin hatte Blinddarmentzündung vor kurzem. Sie klagte manchmal auf Bauchschmerzen. Ich war bei ihr zu Besuch und habe angeklingelt. Sie öffnete mir nicht. Ich habe lange geklopft und vor der Tür gewartet. Ich bat sie um die Antwort, sie sagte nichts. Ich hatte hier Angst, dass etw. Schlimmes passierte. Dann war mir plötzlich schlecht geworden. Ich trat die Tür einige Male. Dann öffnete sie die Tür und es war ein fremder Mann in ihrer Mietwohnung. Es ist ein Schaden am Tür eingetreten. Ich habe private Haftpflicht.
Meine Frage:
Wird die Haftpflichtversicherung in diesem Falle zahlen?
Wahrscheinlich wird die Haftpflichtversicherung zahlen.
Melden Sie den Schaden unter Beifügung der Belege und warten Sie eine Antwort der Versicherung ab.
Lehnt diese ab, dann nur mit einer entsprechenden Begründung.
Für die Zukunft sollten Sie in solchen Fällen aber besser die Polizei rufen.
Von der Schilderung her haben Sie die Tür doch vorsätzlich beschädigt (um reinzukommen). Dann dürfte die Haftpflicht nicht zahlen.
Ist die Freundin noch ihre Freundin?
Hier war es so, daß Sie die Wohnung betreten wollten weil Sie Anhaltspunkte hatten, daß Ihre Freundin in Gefahr war. Insofern haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Aufwendungsersatz gegen Sie. Die Aufwendungen bestehen im Schadensersatzanspruch, den nun der Eigentümer der Tür gegen sie hat. Ergebnis: Die Freundin muß zahlen.
Das wird Ihnen Ihre Versicherung dann schon mitteilen.
Wer Ihre Versicherungsbedingungen mit Ausschlüssen nicht kennt, kann Ihnen hierauf wohl auch keine Antwort geben.
Wolfgang Kramer hat folgendes geschrieben::
Was könnte die Begründing sein und gibt es Fälle dazu?
Von der Schilderung her haben Sie die Tür doch vorsätzlich beschädigt (um reinzukommen). Dann dürfte die Haftpflicht nicht zahlen.
Wenn das von Polizei/Versicherung als versuchte Nothilfe bewertet wird, dann darf man das und bekommt den entstandenen Schaden in der Regel auch bezahlt.
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