Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - PKH Frage
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

PKH Frage

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Palma
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.08.2006
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 14.12.06, 16:06    Titel: PKH Frage Antworten mit Zitat

Hallo,


A ist beklagte Partei in Unterhaltsrechtsstreit und erwirbt während des Verfahrens seine von ihm bewohnte Mietwohnung als Eigentum. Daraufhin ist A nicht nur mittellos sondern schuldenbehaftet und beantragt PKH.

A vermutet als Prüfungsergebnis pkh ablehnung mit der begründung, er hätte sich einen fiktiven prozesskostenbetrag zurücklegen müssen.

richtig oder falsch?

Gibt es Urteile?

danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Palma
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.08.2006
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 14.12.06, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

danke volker

der A hat sich das schon gedacht Sehr glücklich

nur manchmal gibt es fiktive situationen wie z.B. Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, die dann mit anderen surrealen situationen kollidieren.

Die Frage erschien A dennoch interessant, da selbstgenutztes Wohneigentum bei der pkh grundsätzlich keine rolle spielt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 14.12.06, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

Die Tatsache, dass Wohneigentum vorhanden ist, reicht aber alleine
nicht aus, dass die PKH versagt wird.
Es geht schließlich darum, ob die Prozesskosten bestritten werden können.
Wenn der Grund für den Erwerb der Wohnung, ( ich vermute mal mit Finanzierung)
stichhaltig ist, dann kann durchaus trotzdem PKH gewährt werden.
Simples Beispiel, die Belastung aus der Finanzierung beläuft sich auf die
annähernd gleiche Summe wie die Miete.
Hierbei könnte das Gericht nur schwer ein Argument der absichtlichen
Vermögensverschlechterung heranziehen.
Also sollte man den PKH- Antrag durchaus stellen, nebenbei erfährt man eventuell
auch etwas über die Erfolgsaussichten.

Gr.
ZetPeO

P.S.
Ich muss aber im aufgeführten Beispiel sagen, mittellos und Kredit, also die angesprochene
Verschuldung durch das Wohneigentum widerspricht sich etwas.
Die Wohnung ist sonst eigentlich nicht finanzierbar.
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Palma
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.08.2006
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 14.12.06, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Sehr glücklich yippie. solche fiktiven AAA 's kommen als reale P's dann schon auf surreale ideen Sehr glücklich Sehr glücklich


und das, weil das reale Rechtsempfinden oft nichts mit der Rechtswirklichkeit zu tun hat und dann wandeln sich die realen P's zu fiktiven A's.

Es gab ein Urteil. Ich glaube es war OLG Bamberg. Da wurde im laufenden Verfahren, welcher art auch immer ein neues fahrgestell angeschafft und pkh beantragt, weil keine kröten mehr übrig waren, den prozess zu führen. PKH wurde dann abgelehnt mit meiner im ursprungspost genannten begründung.

Es frägt sich halt, ob das vergleichbar ist, weil eigentum ja anrechnungsfrei ist.

Genau wie du das sagst, sehe ich pkh an sich auch. A wird sie in diesem Verfahren nicht vermutlich bekommen, in einem anderen oder nächsten verfahren ganz sicher.

Auch wenn pkh ein hohes rechtsgut ist, stellt sich die grundsätzliche frage nach dem begrenzungsgesetz.

hast natürlich geholfen volker. A probiert es trotzdem; wär einfach rundrum blöd, wenn er's nicht täte.

LG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Palma
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.08.2006
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 14.12.06, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

zepo, genau das war's

das war jetzt komplett parallel gelaufen.

Die Wohnung ist mehr oder weniger finanziert. Genau wie du das sagst. Miete in etwa wie kreditbelastung.

A stellt den Antrag auf jeden Fall

danke.

du siehst das auch so.

von meinem rechtsempfinden stimme ich volker zu. es gibt schon einige ungereimtheiten.

LG
das war eine richtige bestätigung, dass in angedachten fiktiven fall, der 100.000fach in der brd abläuft, durchaus fragestellungen auftauchen können



(PS:
Anmerkung: A ist verklagt von volljährigem Kind seit 1/2 Jahr, über dessen pkh-antrag letzte woche entschieden wurde. Das Verfahren zieht sich. Der fiktive A kann dauerhaft sein eigenes Leben nicht auf eventualitäten bauen. Volljähriges Kind "Nur-Rechte-habend" 100% weitere Anläufe nehmen wird. Beruhigt ist A: Eltern müssen ihre eigene Existenzsicherung nicht auf Eventualitäten bauen, weil ihre früchtchen, umfeld- und außerhäusig erziehungsbeieinflusst, heutzutage sinnentfrachtet klagen können, bis zum abwinken, anstatt sich auseinanderzusetzen.

LG und nochmal danke)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.