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Kaufmann A bestellt bei Kaufmann B eine Website formlos. Die Website wird erstellt. Die Rechnung wird aus zeitlichen Gründenerst einen Monat nach Fertigstellung zugestellt. Kaufmann A widerspricht dem Rechnungsbetrag nicht. Erst nach einem weiteren Monat teilt er mit, das er die Rechnung zu hoch findet und nicht zahlen will. Es gibt eine bestehende Geschäftsbeziehung.
Gilt hier auch Stillschweigen = Anahme?
Und welche Paragrafen - die waren nicht zu finden.
Morgen hanfsamen, schau mal die §§ 362 (1) HGB und 316 BGB. Könnte passen. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
§ 316 BGB könnte für die Rechnung passen, weil anscheinend nichts vereinbart wurde. Sonst gibt es Vorschriften im BGB "nach billigem Ermessen", z.B. § 612.
§ 362 HGB passt zu stillschweigender Annahme eines Antrags. Mag sein, dass dieser Fall hier nicht vorliegt, aber Hauptsache, der Fragesteller ist zufrieden _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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