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Stillschweigen = Annahme

 
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 13.12.06, 16:15    Titel: Stillschweigen = Annahme Antworten mit Zitat

Ich hab lange gesucht aber nichts gefunden.

Kaufmann A bestellt bei Kaufmann B eine Website formlos. Die Website wird erstellt. Die Rechnung wird aus zeitlichen Gründenerst einen Monat nach Fertigstellung zugestellt. Kaufmann A widerspricht dem Rechnungsbetrag nicht. Erst nach einem weiteren Monat teilt er mit, das er die Rechnung zu hoch findet und nicht zahlen will. Es gibt eine bestehende Geschäftsbeziehung.

Gilt hier auch Stillschweigen = Anahme?

Und welche Paragrafen - die waren nicht zu finden.

Danke!
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 14.12.06, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Morgen hanfsamen, schau mal die §§ 362 (1) HGB und 316 BGB. Könnte passen.
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 14.12.06, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Danke I-user. Genau das hab ich gesucht.

Aber wo finde ich das mit den 14 Tagen?
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 14.12.06, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

§ 316 BGB könnte für die Rechnung passen, weil anscheinend nichts vereinbart wurde. Sonst gibt es Vorschriften im BGB "nach billigem Ermessen", z.B. § 612.
§ 362 HGB passt zu stillschweigender Annahme eines Antrags. Mag sein, dass dieser Fall hier nicht vorliegt, aber Hauptsache, der Fragesteller ist zufrieden Lachen
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 14.12.06, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

A bestimmt den Lohn nach dem Arbeitsaufwand für die Website und setzt einen niedrigen Stundenlohn von 10 Euro an.

Vereinbart wurde nichts konkretes. B wurde nur mitgeteilt das ein Webdesigner einen Stundenlohn von 15 Euro netto hat.

B wurde von A mitgeteilt, das die Website fertig ist. B hatte nichts zu bemängeln. - Er hat die Leistung angenommen.

A hat die Rechnung gestellt (Antrag) - B hat sie nicht kritisiert (Annahme).

Nun möchte B aber doch nicht zahlen - oder weniger.
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 15.12.06, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

...wenn man einem gerichtlichen Mahnbescheid nicht binnen 14 Tagen widerspricht erkennt man auch die Forderung an... selbe Rechtsgrundlage vielleicht?
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