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Teilversteigerung

 
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Lady_20
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Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 127

BeitragVerfasst am: 15.12.06, 08:46    Titel: Teilversteigerung Antworten mit Zitat

A und B besitzen ein Haus je zur Hälfte.

A droht eine teilversteigerung.

meine frage wie läuft sowas ab? wird nur die hälfte des hauses versteigert? bleibt B dann nicht mehr Eigentümer?
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 15.12.06, 19:05    Titel: Re: Teilversteigerung Antworten mit Zitat

Lady_20 hat folgendes geschrieben::
.... wie läuft sowas ab?


Guckst Du hier:

http://www.breiholdt.de/expertenecke_doc1.pdf

oder hier:

http://www.zwangsversteigerung.net/teilungsversteigerung.htm

oder hier:

http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2000/06/04/index2.html

http://www.kanzlei-heilbronn.de/teilungsversteigerung.html

http://www.bridges-kw.de/pdf/erbauseinandersetzungbeiimmobiliendurchteilungsversteigerung.pdf

oder selbst mal mit Stichwort "Teilungsversteigerung" googeln.

MfG
Lucky
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Lady_20
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Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 127

BeitragVerfasst am: 15.12.06, 19:29    Titel: Danke Antworten mit Zitat

für die LInks...

Aber ich versteh immer noch nicht was mit dem A seinem Anteil passiert? MUss er dann aus dem Haus raus, wenn es ein anderer ersteigert?
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 16.12.06, 14:16    Titel: Re: Danke Antworten mit Zitat

Lady_20 hat folgendes geschrieben::
.... was mit dem A seinem Anteil passiert? MUss er dann aus dem Haus raus, wenn es ein anderer ersteigert?

Na klar muß er dann raus. Es sei denn, er schliesst mit dem neuen Eigentümer einen Mietvertrag - was aber eher unwahrscheinlich ist, weil der Käufer meist selbst rein will.
A kann - und sollte auch - im Versteigerungstermin anwesend sein um selbst mitzubieten. So hat A die Gelegenheit, Alleineigentümer der gesamten Hütte zu werden.
Den Kaufpreis, den A bezahlt, bekommt er ja zur Hälfte wieder zurück, denn er bezahlt ja zu 50 % quasi an sich selbst. (Der Versteigerungserlös wird ja an die Eigentümer im Verhältnis ihres Miteigentumsanteils aufgeteilt).
MfG
Lucky
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Irene-Marie
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Anmeldungsdatum: 03.06.2006
Beiträge: 526
Wohnort: Fuldabrück

BeitragVerfasst am: 17.12.06, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

ohne die Links gelesen zu haben:

wer kauft denn ein halbes Haus?

Und wenn A die Zwangsversteigerung droht, wird er wohl kaum Geld haben mit zu bieten, das könnte dann höchstens B, der hätte dann ein ganzes Haus.

Um was für ein Haus handelt es sich denn?
Ein Einfamilienhaus oder ein Zweifamilienhaus?
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn A sagt, daß eine Teilungsversteigerung droht, dann heißt das nicht, daß A pleite ist, sondern daß A mit dem Eigentümer der anderen Hälfte (B) im Streit liegt oder zumindest nicht in der Lage ist, mit B eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Wer kauft schon ein halbes Haus? Vermutlich niemand. Also wird das gesamte Haus versteigert und der Erlös unter A und B geteilt. Dabei kann sowohl A als auch B mitsteigern.
Ein typischer Fall wäre z.B. eine Ehescheidung. Der Ehemann zieht aus - zur neuen Freundin. Im Haus bleibt die verlassene Ehefrau zurück. Der Mann will sich nun nicht mehr an den Kosten des restlichen Haus-Darlehens beteiligen, sondern strebt den Verkauf an. Er findet vielleicht sogar einen Käufer, aber die Ehefrau (Miteigentümerin) will nicht verkaufen. Der Ehemann bietet sodann seiner Ex an, seine Haushälfte an sie zu verkaufen, aber man wird sich über den Preis nicht einig. Der einzige Weg aus dieser Patt-Situation ist die Teilungsversteigerung (auch "Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft" genannt).
MfG
Lucky
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