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oder selbst mal mit Stichwort "Teilungsversteigerung" googeln.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
.... was mit dem A seinem Anteil passiert? MUss er dann aus dem Haus raus, wenn es ein anderer ersteigert?
Na klar muß er dann raus. Es sei denn, er schliesst mit dem neuen Eigentümer einen Mietvertrag - was aber eher unwahrscheinlich ist, weil der Käufer meist selbst rein will.
A kann - und sollte auch - im Versteigerungstermin anwesend sein um selbst mitzubieten. So hat A die Gelegenheit, Alleineigentümer der gesamten Hütte zu werden.
Den Kaufpreis, den A bezahlt, bekommt er ja zur Hälfte wieder zurück, denn er bezahlt ja zu 50 % quasi an sich selbst. (Der Versteigerungserlös wird ja an die Eigentümer im Verhältnis ihres Miteigentumsanteils aufgeteilt).
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Wenn A sagt, daß eine Teilungsversteigerung droht, dann heißt das nicht, daß A pleite ist, sondern daß A mit dem Eigentümer der anderen Hälfte (B) im Streit liegt oder zumindest nicht in der Lage ist, mit B eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Wer kauft schon ein halbes Haus? Vermutlich niemand. Also wird das gesamte Haus versteigert und der Erlös unter A und B geteilt. Dabei kann sowohl A als auch B mitsteigern.
Ein typischer Fall wäre z.B. eine Ehescheidung. Der Ehemann zieht aus - zur neuen Freundin. Im Haus bleibt die verlassene Ehefrau zurück. Der Mann will sich nun nicht mehr an den Kosten des restlichen Haus-Darlehens beteiligen, sondern strebt den Verkauf an. Er findet vielleicht sogar einen Käufer, aber die Ehefrau (Miteigentümerin) will nicht verkaufen. Der Ehemann bietet sodann seiner Ex an, seine Haushälfte an sie zu verkaufen, aber man wird sich über den Preis nicht einig. Der einzige Weg aus dieser Patt-Situation ist die Teilungsversteigerung (auch "Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft" genannt).
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