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Strafrecht - Zivilrecht; Verzahnung?

 
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Zaunkoenig
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.12.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Schleswig-Holstein

BeitragVerfasst am: 13.12.06, 20:49    Titel: Strafrecht - Zivilrecht; Verzahnung? Antworten mit Zitat

Hallo und schönen guten Abend.
Ich bin neu hier, habe versucht mich über die hiesigen Gepflogenheiten zu informieren und hoffe mal, dass ich bei meinem ersten Posting nun nicht gar zu viel falsch mache. Ich habe von der Juristerei so gar keine Ahnung und hoffe mal, dass ich nicht so viele Begriffe falsch benutze.

Im Interesse steht ein Problem im Zusammenhang mit einem Geldautomaten.

"Die Sachlage" (ist das hoffentlich richtig?):
Person A hat am Geldautomaten 200 € abheben wollen. In der Bank herrscht zu diesem Zeitpunkt (außerhalb der Schalterstunden) relativ viel Betrieb und hinter den Automaten warten teilweise Personen auf die Möglichkeit der Nutzung. A hat nach der Verfügung nur die Karte entnommen um möglichst zügig am benachbarten Automaten weitere Vorgänge durchzuführen, das Geld aber im Automaten belassen. A bemerkt den Fehler nicht und verlässt die Bank mit Karte aber ohne Geld. Erst Stunden später bemerkt A den Fehler. Am nächsten Tag wird auf der zuständigen Polizeistation eine Anzeige wegen Unterschlagung eines Fundgegenstandes gefertigt.

"Das strafrechtliche Hauptverfahren:"
Nach einer gewissen Zeit wird A im Hauptverfahren als Zeuge gegen B geladen. B wurde durch Videoaufzeichnungen der Bank ermittelt und beklagt. B ist auf den Bildern als Person zu erkennen, die das Geld an sich genommen haben muss, laut A zweifelsfrei. Am Ende wird aber das Verfahren gegen B wegen Geringfügigkeit eingestellt, die Kosten trägt der Staat.

"Die zivilrechtliche Seite:"
Nach Auffassung von A hat das Material im Strafverfahren belegt, dass sich B den Geldbetrag des A unrechtmäßig angeeignet hat. A müsste B vermutlich nun zivilrechtlich verklagen, um an sein Geld zu kommen. Dazu nun die folgenden Fragen:
Welche Relevanz hat ein eingestelltes Strafverfahren in Hinblick auf ein Zivilverfahren?
Ist die Einstellung des Verfahrens einem Freispruch gleichwertig?
Macht eine zivilrechtliche Klage A gegen B unter den geschilderten Umständen Sinn?
Welche Möglichkeiten hat A noch um Ansprüche gegen B durchzusetzen?

Falls ich mich bei diesem Post irgendwo blöd angestellt haben sollte, so bitte ich um Hinweise.

Ansonsten danke ich euch im Voraus für eure Antworten.

Gruss
Zaunkoenig
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 14.12.06, 07:12    Titel: Re: Strafrecht - Zivilrecht; Verzahnung? Antworten mit Zitat

Zaunkoenig hat folgendes geschrieben::

Falls ich mich bei diesem Post irgendwo blöd angestellt haben sollte, so bitte ich um Hinweise.

Das war schon ziemlich perfekt formuliert.

Zaunkoenig hat folgendes geschrieben::

Ist die Einstellung des Verfahrens einem Freispruch gleichwertig?


nö, das war ja kein Freispruch "wegen erwiesener Unschuld" oder "mangels Beweisen", sondern nur eine Einstellung (vermutlich gegen Geldauflage?)

Zaunkoenig hat folgendes geschrieben::

Macht eine zivilrechtliche Klage A gegen B unter den geschilderten Umständen Sinn?


eine Klage wäre möglich, aber ich würde das gerichtliche Mahnverfahren bevorzugen.

Zaunkoenig hat folgendes geschrieben::

Welche Möglichkeiten hat A noch um Ansprüche gegen B durchzusetzen?


Gerichtliches Mahnverfahren einleiten (Mahnbescheid und dann ggf. Vollstreckungsbescheid erwirken). Hat für den Gläubiger den Vorteil, schneller, einfacher und kostengünstiger zu sein. Empfiehlt sich immer dann, wenn die Forderung so eindeutig begründet ist wie z..B. hier. Wie man sowas macht, kann man hier im Forum nachlesen, im Unterforum "Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung".
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Zaunkoenig
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.12.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Schleswig-Holstein

BeitragVerfasst am: 14.12.06, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und danke für die Kommentare.

Noch einige ergänzende Punkte zur Sachlage und eine abschließenede Frage:

Nach Ende des Prozesses hat sich A zunächst in schriftlicher Form an B gewandt und gebeten (zur Vermeidung von weiterem Aufwand), den Betrag von 200,-- Euro zu überweisen. Ansonsten würde A gegen B ein Mahnverfahren anstrengen wollen.
B übergab dieses Schreiben seinem Anwalt, der wiederum A ein Schreiben übermittelte dass das Verfahren gegen B ja eingestellt wurde und B somit nicht zahlen werde. B´s Anwalt handelt naturgemäß im Sinne von B (sollte er zumindest?) und hat A vermutlich mit diesem Schreiben einfach erstmal "beeindrucken" wollen.

Die Frage steht im Raum, ob A tatsächlich mit der Einleitung eines Mahnverfahrens Aussicht auf Erfolg hat und eben dieses einleiten sollte oder ob er besser "schlechtem Geld nicht noch gutes hinterherwirft" und die Angelegenheit bei diesem geringen Streitwert zähneknirschend auf sich beruhen lässt. Im Gegensatz zu B wird A nicht anwaltlich vertreten.

Ich bedanke mich schon jetzt für hilfreiche Informationen.

Grüsse vom Zaunkoenig
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 15.12.06, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Sachverhaltsquetsche oder überlesen, Volker13?

Zaunkoenig hat folgendes geschrieben::
Im Gegensatz zu B wird A nicht anwaltlich vertreten.

Winken

Im Mahnverfahren wird wohl nicht viel bei rumkommen, wenn der andere schon anwaltlich vertreten ist. Die Gegenseite wird darauf spekulieren, dass A bei 200 € das Prozessrisiko zu hoch sein wird.

Zaunkoenig hat folgendes geschrieben::
Nach Auffassung von A hat das Material im Strafverfahren belegt, dass sich B den Geldbetrag des A unrechtmäßig angeeignet hat.

Der Richter muss aber nicht der gleichen Auffassung wie A sein. Die Erfolgsaussichten einer Klage kann normalerweise nur ein Rechtsanwalt beurteilen. Das bedeutet für A zunächst weitere Kosten oder er tritt "auf gut Glück" allein vor Gericht auf, was hier zulässig ist, jedoch nicht die beste Wahl sein muss.

Zaunkoenig hat folgendes geschrieben::
oder ob er besser "schlechtem Geld nicht noch gutes hinterherwirft" und die Angelegenheit bei diesem geringen Streitwert zähneknirschend auf sich beruhen lässt.

Ich halte diesen Weg für wirtschaftlich vernünftig. Smilie
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Zaunkoenig
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.12.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Schleswig-Holstein

BeitragVerfasst am: 15.12.06, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für Eure Antworten.

Grüsse
Zaunkoenig
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