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Ist Leasingvertrag gültig ohne Verdienstnachweise?

 
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bohse
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.12.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.12.06, 15:54    Titel: Ist Leasingvertrag gültig ohne Verdienstnachweise? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

eine Frage ob der Leasingvertrag wohl gültig ist:

Besuch im Autohaus, dem Verkäufer wurde gesagt, man will ein Auto leasen, alles wurde ordnungsgemäß angegeben und unterschrieben -allerdings der Verdienst nur mündlich mitgeteilt. Der Verdienstnachweis wurde nicht abgegeben.
Nun hat sich die Situation des Leasingnehmers geändert - die 14 Tage Rücktrittrecht sind verstrichen - das Autohaus besteht natürlich auf Abnahme des Autos.

Kann der Leasingnehmer den Leasingvertrag aufgrund der nicht abgegebenen Verdienstnachweise den Vertrag ankämpfen?

Die Reaktion des Verkäufers war: Betrug und hat mit rechtlichen Mitteln gedroht.

Besten Dank für Euere Meinungen
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 15.12.06, 16:00    Titel: Re: Ist Leasingvertrag gültig ohne Verdienstnachweise? Antworten mit Zitat

bohse hat folgendes geschrieben::
Kann der Leasingnehmer den Leasingvertrag aufgrund der nicht abgegebenen Verdienstnachweise den Vertrag ankämpfen?

Nein.

bohse hat folgendes geschrieben::
Die Reaktion des Verkäufers war: Betrug und hat mit rechtlichen Mitteln gedroht.

Betrug ist das allerdings auch keiner (solange der Leasingnehmer keine falschen Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen gemacht hat). Eher eine (zivilrechtliche) Vertragsuntreue, die bei einer fortgestetzten Weigerung des Leasingnehmers, den Vertrag zu erfüllen und das Fahrzeug abzunehmen, voraussichtlich in nicht ganz unerheblichen Schadensersatzforderungen münden wird.
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 17.12.06, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Der Leasingvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Leasinggeber den Vertrag gegengezeichnet hat bzw. die Vertragsannahme schriftlich bestätigt hat.

Solange nur der Leasingnehmer unterschreibt ist es nur ein Antrag des Leasingnehmers auf Abschluß eines Leasingvertrages. Mehr nicht. Erst wenn der LG die Annahme ausdrücklich bestätigt, kommt ein Vertrag zustande.

Er mag zwar kein Widerrufsrecht beim Fahrzeugkauf ansich haben, jedoch sehr wohl eines beim Leasingvertrag. Dieses beträgt zwar zwei Wochen, beginnt aber erst mit Lieferung der Sache zu laufen !!!!!!!!!!!
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