Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 06.12.04, 21:36 Titel: ???Die Haftpflicht für das Auto erloschen???
Hallo zusammen,
gerne hätte ich eine Stellungnahme zur folgenden Thematik :
Jemand kauft ein Auto (wie gesehen) und später stellt sich heraus, der Wagen hat einen Austauschmotor, welcher nicht eingetragen ist-> RECHTSLAGE? Besteht in dieser Zeit überhaupt ein Versicherungsschutz? Und ist der Verkäufer haftbar zu machen? (Der Verkäufer wußte von dem ATM!)
Wenn der Austauschmotor nicht stärker ist, als der ursprünglich eingetragene, ändert sich am Versicherungsschutz überhaupt nichts.
Der Käufer hat den Vorteil, dass der Motor weniger gelaufen hat, als der Rest des Wagens.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 06.12.04, 22:17 Titel:
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Wenn der Austauschmotor nicht stärker ist, als der ursprünglich eingetragene, ändert sich am Versicherungsschutz überhaupt nichts.
Wenn der Motor nicht mit dem ursprünglich verbauten Motor übereinstimmt, ist es kein Austauschmotor. Ist der geänderte Motor nicht eingetragen, keine Betriebserlaubnis und auch kein Versicherungsschutz.
Ein "echter" Austauschmotor muß natürlich nicht eingetragen werden.
Mit der PS-Zahl hat das aber nichts zu tun.
Ob man nun in eine C-Klasse einen S-Klasse-Motor einbaut oder umgekehrt, ohne Eintragung geht da gar nichts. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
M.A.S. hat recht. Es kommt darauf an, ob die Betriebserlaubnis für den PKW erloschen ist. Das kann in einer KFZ Fachwerkstatt geklärt werden ohne daß gleich die Behörden informiert werden. Sollte der Meister der Ansicht sein, daß die Betriebserlaubnis erloschen ist, sofort einen Anwalt aufsuchen. Wagen stehen lassen!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.