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???Die Haftpflicht für das Auto erloschen???

 
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The Gender Bender
Gast





BeitragVerfasst am: 06.12.04, 21:36    Titel: ???Die Haftpflicht für das Auto erloschen??? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
gerne hätte ich eine Stellungnahme zur folgenden Thematik :

Jemand kauft ein Auto (wie gesehen) und später stellt sich heraus, der Wagen hat einen Austauschmotor, welcher nicht eingetragen ist-> RECHTSLAGE? Besteht in dieser Zeit überhaupt ein Versicherungsschutz? Und ist der Verkäufer haftbar zu machen? (Der Verkäufer wußte von dem ATM!)

Dankbar für Hilfe
The Gender
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Gast






BeitragVerfasst am: 06.12.04, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Austauschmotor nicht stärker ist, als der ursprünglich eingetragene, ändert sich am Versicherungsschutz überhaupt nichts.
Der Käufer hat den Vorteil, dass der Motor weniger gelaufen hat, als der Rest des Wagens.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.12.04, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Wenn der Austauschmotor nicht stärker ist, als der ursprünglich eingetragene, ändert sich am Versicherungsschutz überhaupt nichts.


Wenn der Motor nicht mit dem ursprünglich verbauten Motor übereinstimmt, ist es kein Austauschmotor. Ist der geänderte Motor nicht eingetragen, keine Betriebserlaubnis und auch kein Versicherungsschutz.

Ein "echter" Austauschmotor muß natürlich nicht eingetragen werden.

Mit der PS-Zahl hat das aber nichts zu tun.
Ob man nun in eine C-Klasse einen S-Klasse-Motor einbaut oder umgekehrt, ohne Eintragung geht da gar nichts.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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goldaktie
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Anmeldungsdatum: 08.10.2004
Beiträge: 172
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 06.12.04, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

M.A.S. hat recht. Es kommt darauf an, ob die Betriebserlaubnis für den PKW erloschen ist. Das kann in einer KFZ Fachwerkstatt geklärt werden ohne daß gleich die Behörden informiert werden. Sollte der Meister der Ansicht sein, daß die Betriebserlaubnis erloschen ist, sofort einen Anwalt aufsuchen. Wagen stehen lassen!
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