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ehemaliger Gesellschafter GmbH - Ansprüche?

 
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rkd
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.12.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 17.12.06, 19:48    Titel: ehemaliger Gesellschafter GmbH - Ansprüche? Antworten mit Zitat

Hallo und guten Tag,

Ich schildere vielleicht erstmal den Fall.

A gründet eine GbR, diese wird nach einigen Jahren in eine GmbH umgewandelt, Gesellschafter B kommt gleichzeitig hinzu. (nebenbei sei erwähnt, dass A einen größeren Anteil am Startkapital eingebracht hat als B, aber das ist erstmal nebensächlich)

Nach einiger Zeit (die genauen Hintergründe sind mir momentan nicht geläufig) tritt A auf Anraten von B aus der Gesellschaft aus, um dann in der GmbH als Arbeitnehmer eingestellt zu werden. Kurz darauf betriebsbedingte Kündigung durch B.

Die Frage ist nun, hat A noch Ansprüche an seiner Einlage, evtl. prozentual anteilige Ansprüche auf das aktuelle Firmenkapital bzw. an durch das Kapital erwirtschafteten Gewinnen?

Wann verjähren diese Ansprüche? (Dieser Fall ist aus dem Jahre 1998)

Gesetz dem Fall, A hat sich von B überrumpeln lassen und auf den Anspruch auf seine Einlage verzichtet, hat A noch irgendwelche Möglichkeiten, Ansprüche geltend zu machen?

Nützliche Informationen bzw. Tipps hierzu wären klasse, A ist nämlich mein Vater und aufgrund dieser Geschichte hoch verschuldet und finanziell am Ende...

Viele Grüße

rkd
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 19.12.06, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
tritt A auf Anraten von B aus der Gesellschaft aus


Scheint ein Verein zu sein diese GmbH

Man kann auf seine Anteile verzichten oder diese verkaufen. Mit beiden Aktionen ist man raus aus dem Geschäft

Zitat:

Gesetz dem Fall, A hat sich von B überrumpeln lassen und auf den Anspruch auf seine Einlage verzichtet,


Bei einem notariellen Kaufvertrag erklärt das alles der Notar. Da ist man einfach selber Schuld.

Man lässt sich ja nicht ohne Grund rausdrängen und dann einstellen. Man wollte wohl wieder die Vorteile des Angestellten (Krankenversicherung, ALG) haben. Tja beim tricksen muss man eben aufpassen.

Klaus
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Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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rkd
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.12.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 19.12.06, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Man wollte wohl wieder die Vorteile des Angestellten (Krankenversicherung, ALG) haben.


Nun ja, etwas komplizierter ist die ganze Sache schon.

Vielleicht sollte ich noch anmerken, dass A ein sehr - sagen wir mal - gutgläubiger Mensch ist.

Mir sind leider nicht alle Details bekannt, aber es besteht die Möglichkeit, dass Gesellschafter B dem Gesellschafter A nach dessen längerer Krankheit (während der B alle Angelegenheiten, behördlicher und wirtschaftlicher Natur, sozusagen unaufgefordert in die eigenene Hand genommen hat) irgendwie hat glauben machen, dass es der Firma schlecht ginge und es besser wäre, A würde als Angestellter weiter beschäftigt.

Damals scheint das für A Sinn gemacht zu haben, im nachhinein scheint das aber alles von langer Hand geplante Masche gewesen zu sein...

Vielleicht noch eine Info: A und B waren vorher Jahrzente lang beste Freunde......
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 19.12.06, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Pech gehabt

Klaus
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Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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rkd
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.12.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 19.12.06, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Pech gehabt

Klaus


Hm, nimm´s mir nicht übel, aber erlaube mir die Frage: Wenn du so offensichtlich keine Lust hast mir zu helfen, weshalb antwortest du dann überhaupt auf meinen Thread?

Das man in einem solchen Fall Pech gehabt hat bzw. zu blauäugig gehandelt hat ist mir schon klar.

Ich habe halt gehofft, weiterführende Informationen zu diesem Thema zu erlangen um die Situation dahingehend vielleicht genauer prüfen und ggf. doch noch eine Möglichkeit finden zu können, meinem Vater zu helfen.

In diesem Sinne...

rkd
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 19.12.06, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll ich denn noch antworten. Der Sachverhalt verändert sich ja nicht weil
Zitat:
A und B waren vorher Jahrzente lang beste Freunde......

Zitat:
A ein sehr - sagen wir mal - gutgläubiger Mensch ist.

Zitat:
Mir sind leider nicht alle Details bekannt, aber

Zitat:
B alle Angelegenheiten, behördlicher und wirtschaftlicher Natur, sozusagen unaufgefordert in die eigenene Hand genommen hat

Zitat:
im nachhinein scheint das aber alles von langer Hand geplante Masche gewesen zu sein...


Wenn man seinen Geschäftsanteil bei einem Notar verkauft dann ist das Geschäft weg.
Sonst könnte ja jeder nach ein paar Jahren kommen und was wollen.

Klaus

Wenn mehr Infos bekannt sind evtl. nochmal fragen
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bobbraun
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Anmeldungsdatum: 03.12.2006
Beiträge: 132

BeitragVerfasst am: 19.12.06, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

stgtklaus hat folgendes geschrieben::


Wenn man seinen Geschäftsanteil bei einem Notar verkauft dann ist das Geschäft weg.
Sonst könnte ja jeder nach ein paar Jahren kommen und was wollen.



Das kann man insofern nicht so stehen lassen, da es für eine Anfechtung des Vertrages nach § 123 BGB unerheblich ist, in welcher Form der Vertrag geschlossen wurde. Allerdings ist eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung verfristet nach § 124 BGB.



Die einzig Möglichkeit die ich sehe wäre eine Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB. Dieser hat allerdings sehr hohe Voraussetzungen und der Anspruchsteller trägt die volle Beweislast. Hier kann nur eine sehr sorgfältige Prüfung im Einzelfall weiterhelfen.
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asphaltsurfer
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 19.12.06, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Zitat:
Zitat:
tritt A auf Anraten von B aus der Gesellschaft aus



Scheint ein Verein zu sein diese GmbH

Nö, warum denn? B kann die GmbH als Ein-Mann-GmbH oder auch als Einzelkaufmann weiter führen.

Im Ergebnis bleibt sich das für A aber gleich. Ein Gesellschafter kann wirksam auf seine bei Ausscheiden eigentlich fällige Abfindung verzichten.

Wenn allerdings A wegen dieser Geschichte
Zitat:
hoch verschuldet und finanziell am Ende...

ist, würde sich ein informatorisches Gespräch beim RA für Gesellschftsrecht durchaus anbieten Geschockt
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rkd
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.12.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

@bobbraun und asphaltsurfer:

Super, vielen Dank. Genau auf derartige Informationen habe ich gehofft. Sehr glücklich

Ich werde meinen Vater jetzt mal antreiben, alle hierzu relevanten Unterlagen zusammenzutragen und diese dann mal ausführlich durcharbeiten.

Sollte sich dann rausstellen, dass das ganze nicht ganz wasserdicht ist, werde ich ihm zu einem Anwaltsbesuch raten...

Vielen Dank

rkd
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asphaltsurfer
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 08:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Super, vielen Dank. Genau auf derartige Informationen habe ich gehofft.
Geschockt
Öhm,...hast Du in meine Antwort vielleicht aus Versehen zwischen "kann" und "verzichten" ein "nicht" reingelesen? Geschockt Winken Ich schrieb
Zitat:
Ein Gesellschafter kann wirksam auf seine bei Ausscheiden eigentlich fällige Abfindung verzichten.

Folglich sieht´s eher schlecht aus, meine ich Geschockt . Allerdings ist das ja nur eine Ferndiagnose, ohne Unterlagen, ohne alles, deshalb meinte ich, sollte A zum RA für Gesellschaftsrecht marschieren. Am besten gleich, denn dadurch
Zitat:
Ich werde meinen Vater jetzt mal antreiben, alle hierzu relevanten Unterlagen zusammenzutragen und diese dann mal ausführlich durcharbeiten.

verliert er nur unnötige Zeit.

Viel Glück für A! Winken
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rkd
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Anmeldungsdatum: 17.12.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

asphaltsurfer hat folgendes geschrieben::

Öhm,...hast Du in meine Antwort vielleicht aus Versehen zwischen "kann" und "verzichten" ein "nicht" reingelesen? Ich schrieb
Ein Gesellschafter kann wirksam auf seine bei Ausscheiden eigentlich fällige Abfindung verzichten.


Danke asphaltsurfer, ich habe das schon richtig verstanden. Das "Super" bezog sich weniger auf deinen Hinweis als mehr auf die Tatsache, dass ich (endlich) einen verwertbaren Tipp / Kommentar erhalten habe. Das hilft mir schon etwas weiter.

Es bleibt für uns dann also jetzt erstmal zu prüfen, ob A denn überhaupt wirksam auf seine Anteile verzichtet hat.

Vielen Dank noch mal... Lachen
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asphaltsurfer
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 22.12.06, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

O-kee, alles klar! Sehr glücklich
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