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Produkt gefunden. Im Laden gegen Geld zurückgegeben

 
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alesandro
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Anmeldungsdatum: 06.11.2006
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 13:31    Titel: Produkt gefunden. Im Laden gegen Geld zurückgegeben Antworten mit Zitat

Eine Gefundene Tüte wurde vom Beschuldigten K. Mustermann im Geschäft wo das Produkt gekauft wurde, zum Umtausch angeboten.


Auf der Beiligenden Rechnung steht der Name der rechtmässigen Käuferin.
Der Verkäufer wusste über den Verlust bescheid . Und sagte : Lass das hier oder Ich rufe die Polizei.

Der Beschuldigte blieb im Laden und forderte weiterhin das Geld. Die Polizei wurde gerufen Das Podukt beschlagnahmt.


Wie hört sich das an ? Frage
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 13:34    Titel: Re: Produkt gefunden. Im Laden gegen Geld zurückgegeben Antworten mit Zitat

alesandro hat folgendes geschrieben::

Wie hört sich das an ? Frage


Kann eine Straftat sein.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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BeitragVerfasst am: 18.12.06, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Unterschlagung und versuchter Betrug. Kann teuer werden.
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alesandro
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Anmeldungsdatum: 06.11.2006
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Nein.

Der Beschuldigte wollte nicht einfach den Artikel zurückgeben damit das Geschäft das Produkt einfach einbehält . Er wollte das die Käuferin auch informiert wird !!!

Zitat:
Eine Gefundene Tüte wurde vom Beschuldigten K. Mustermann im Geschäft wo das Produkt gekauft wurde, zum Umtausch angeboten.
Geschockt Hä? ---

^Geld zurück .. 100 Euro hatte der Wert des Gegenstandes!

Gefunden wurde es auf Offener Strasse.

Es wurde 5min gewartet es liess sich kein Eigentümer feststellen!
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

alesandro hat folgendes geschrieben::

Es wurde 5min gewartet es liess sich kein Eigentümer feststellen!


Ja und? Es geht ja nicht um das Verlassen eines Unfallorts.

§ 965 Abs. 2 BGB: Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. 2Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

Wenn er dagegen verstößt, liegt in der Regel eine strafbare Unterschlagung vor.
_________________
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無爲 / 无为
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Gast






BeitragVerfasst am: 18.12.06, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

alesandro hat folgendes geschrieben::
Nein.
Auch eine These... Lachen
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alesandro
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Anmeldungsdatum: 06.11.2006
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

beschuldigter nimmt sich einen anwalt .. keine aussage wurde bis jetzt gemacht ...

wer will den beschuldigten anzeigen ??? wenn der beschuldigte sagt ok das paket soll an den käufer . gut ist.


vor gericht dürfte der wille und das vorhaben des finders so geschildert werden wie es richtig und legal ist


grrrrrrrrrrrrr man bekommt nichts mehr geschenkt ..
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Gast






BeitragVerfasst am: 18.12.06, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

alesandro hat folgendes geschrieben::
beschuldigter nimmt sich einen anwalt .. keine aussage wurde bis jetzt gemacht ...
Sein gutes Recht
Zitat:
wer will den beschuldigten anzeigen ???
Denke mal dass der Verkäufer das schon gemacht hat, und wenn die herbeigerufene Polizei den Vorgang aufnimmt ist der Staat zur Verfolgung der angezeigten tat aufgefordert.
Zitat:
wenn der beschuldigte sagt ok das paket soll an den käufer . gut ist.
Frage
Zitat:
vor gericht dürfte der wille und das vorhaben des finders so geschildert werden wie es richtig und legal ist
In dem MOment wo der Finder die SAche "untauschen" will und Geld fordert ist die Sache nicht richtig und illegal und wird bestraft. Thats it.
Zitat:
grrrrrrrrrrrrr man bekommt nichts mehr geschenkt ..
Frage Der Finder hätte Finderlohn beanspruchen können, freilich nicht vom Laden im Sinne eines "Umtauschs"
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alesandro
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 06.11.2006
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Der Finder hätte Finderlohn beanspruchen können, freilich nicht vom Laden im Sinne eines "Umtauschs"


das wollte er .. aber das wollte der laden nicht ... rieche ich da was zivilrechtliches ...+ was strafrechliches ???

erstmal abwarten und post abwarten.. weiss jetzt das es nichts "kleines" ist . das wollte ich nur wissen ...

wusste nicht das es so streng bearbeitet wird . nugut .. der käufer hatte im laden den verlust gemeldet ja .. aber nicht bei der polizei .. logisch .
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alesandro
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Anmeldungsdatum: 06.11.2006
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

ja richtig °

so wie es aussieht geht die sache mit 0 aus und der käufer erhält seine sache wieder !


frohe weihnachten
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Gast






BeitragVerfasst am: 18.12.06, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

alesandro hat folgendes geschrieben::
so wie es aussieht geht die sache mit 0 aus und der käufer erhält seine sache wieder !
Na, "0" ist vielleicht etwas optimistisch geschätzt, unser "Finder" dürfte noch einen hübschen Strafbefehl über 1-2 Nettolöhne Gesamtgeldstrafe klassieren, sofern da noch nichts weiter gegen ihn vorliegt... Cool
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