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miss-dersim FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.12.2006 Beiträge: 20 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 18.12.06, 15:26 Titel: Gläubiger lehnt Vergleichsangebot ab |
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Hallo, folgender Sachverhalt liegt vor:
Schuldner unterbreitet Gläubiger einen Vergleich zur Zahlung von ca. 30 % der Gesamtforderung gegen ihn. Diesen Vergleich lehnt der Gläubiger ab und bietet ihm im Gegenzug eine Ratenzahlungsvereinbarung über die gesamte Forderung an.
Gibt es irgendeinen Hinweis, Paragraphen, etc. wonach sich der Gläubiger verpflichtet, eine Ratenzahlungsvereinbarung anzunehmen? Was kann der Schuldner weiteres tun? Tipps???
Danke im Voraus. |
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miss-dersim FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.12.2006 Beiträge: 20 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 18.12.06, 15:56 Titel: |
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Der Schuldner bietet dem Gläubiger 30 % an, da es ein Vergleich ist und er durch einen 400 € Job und Hartz IV nicht in der Lage ist, die Gesamtforderung zu zahlen. Auch erwähnte der Schuldner die Beantragung einer Privatinsolvenz, daher wäre es für den Gläubiger von Vorteil die 30 % anzunehmen. Ansonsten bekommt er gar nichts und wird als Gläubiger im Insolvenzantrag berücksichtigt. Ist doch richtig, oder? |
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SpecialAgentCooper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.09.2006 Beiträge: 3296
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Verfasst am: 18.12.06, 16:02 Titel: |
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Ist natürlich alles Verhandlungssache, aber da würde ich als Gläubiger ja erst mal zusehen, dass der Schuldner mittels eidesstattlicher Versicherung die Hosen runterläßt, um zu sehen ob daß denn halbwegs paßt. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.) |
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miss-dersim FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.12.2006 Beiträge: 20 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 18.12.06, 16:08 Titel: |
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Ist selbstverständlich, dass der Gläubiger die Abgabe der e.V. veranlasst. Selbst wenn der Schuldner die e.V. abgibt, und es offensichtlich ist, dass es nichts zu holen gibt, beharrt der Gläubiger auf den vollen Anspruch.
Wäre nicht der Hinweis von Vorteil, dass Zahlungen währen der Insolvenzzeit von 7 Jahren zurückgeholt werden können durch den Treuhänder??? |
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miss-dersim FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.12.2006 Beiträge: 20 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 18.12.06, 16:10 Titel: |
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Volker13 hat folgendes geschrieben:: | Und warum wird der Ratenzahlungsvorschlag des Gläubigers nicht angenommen? |
Na weil der Schuldner die Gesamtsumme dann über Jahre hinweg zahlen müsste und dies nicht gerade prickelnd ist oder? Ist doch logisch, dass der Schuldner sowenig wie möglich abzahlen möchte, damit er schneller aus der Sache raus ist. |
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SpecialAgentCooper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.09.2006 Beiträge: 3296
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Verfasst am: 18.12.06, 16:22 Titel: |
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Dann mag der Schuldner halt mal ein wenig verhandeln. Viel Spaß dabei. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.) |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 18.12.06, 22:53 Titel: Re: Gläubiger lehnt Vergleichsangebot ab |
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miss-dersim hat folgendes geschrieben:: | Gibt es irgendeinen Hinweis, Paragraphen, etc. wonach sich der Gläubiger verpflichtet, eine Ratenzahlungsvereinbarung anzunehmen? |
(Natürlich:) Nein. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 19.12.06, 02:27 Titel: |
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Zitat: | Auch erwähnte der Schuldner die Beantragung einer Privatinsolvenz, daher wäre es für den Gläubiger von Vorteil die 30 % anzunehmen. |
Abgesehen davon zieht das Argument langsam nicht mehr, seitdem 95 % der Schuldner damit drohen... - es machen nämlich höchstens 5 % derer, die damit drohen
Daß bei der ganzen Sache etwas faul ist, sieht der Gläubiger doch schon daran, daß der Schuldner ihm zwar eine Einmalzahlung von 30 % anbietet, auf der anderen Seite vorgibt, seine einzigen Einnahmequellen seien ein 400-€-Job und Hartz IV - als ob man damit etwas ansparen könnte...
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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