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Vertrag kündigen?

 
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stas
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.12.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.12.06, 17:03    Titel: Vertrag kündigen? Antworten mit Zitat

Hallo und schöne Weihnachten,
ich hab ein folgendes Problem, ich habe ein Vertrag mit einem Sportstudio laufen, der noch 5Monate dauern sollte nach vertrag.
jetzt habe ich ein schreiben gekriegt (AGB wurde Verändert) und will wissen ob ich jetzt den Vertrag kündigen könnte, obwohl ich noch 5 Monate hätte.

Das Schreiben:
Du hast ein Sonderkündigungsrecht, sofern Du mit diesen neuen Regelungen oder Bestandteilen derer nicht einverstanden bist.

Sollten wir innerhalb der nächsten 6 Wochen keine schriftlichen Einwendungen gegen diese neuen AGB von Dir erhalten gehen wir davon aus, dass Du den AGB zustimmst und freuen uns auf weiterhin sportliche Höchstleistungen mit Dir zusammen.

Die neuen Regeln zu Rücktritt / Kündigung:
Rücktritt / Kündigung bei Laufzeitverträgen (6 Monate)
Die Nutzungsverträge werden für eine Dauer von 6, 12 oder 18 vollen Kalendermonaten ab Vertragsbeginn geschlossen. Wird das Vertragsverhältnis nicht mit einer Frist von mindestens sechs Wochen zum Ende des 6., 12. oder 18. Monats ab Vertragsbeginn gekündigt, verlängert es sich stillschweigend um weitere 6 Monate. Der Vertragspartner kann innerhalb von einer Woche nach Vertragsschluss (Datum des Vertragsschlusses) ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Das Sonderkündigungsrecht bedarf der unterschriebenen Textform nach § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch. Die Trainingsmöglichkeit endet nach dem ersten regulären Monat. Bereits in Anspruch genommene Leistungen sind anteilig zu vergüten. An Gebühren fallen an: Der anteilige sowie der erste volle Monatsbeitrag, sowie eine Aufwandentschädigung in Höhe von € 17,- .Der Nutzungsvertrag ist dann mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Das Mitglied hat die Möglichkeit, einmal im Jahr (z. B. während des Jahresurlaubes oder einer vorübergehenden Krankheit) und zusammenhängend für 3 Wochen eine Ersatzperson für sich trainieren zu lassen. Für diese Regelung bedarf es einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung.
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 24.12.06, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das Schreiben:
Du hast ein Sonderkündigungsrecht, sofern Du mit diesen neuen Regelungen oder Bestandteilen derer nicht einverstanden bist.


Wenn das da steht

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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stas
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Anmeldungsdatum: 24.12.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.12.06, 00:52    Titel: Antworten mit Zitat

Was muss ich bei der Kündigung beachten wen ich sie schreibe.
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I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 25.12.06, 01:30    Titel: Antworten mit Zitat

Die 6-Wöchige Frist, was sonst? Winken
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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