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Vergleichsaufhebung

 
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 11:35    Titel: Re: Vergleichsaufhebung Antworten mit Zitat

woelfchen hat folgendes geschrieben::
Bei einem gerichtlichen Vergleich war Irrtum über die Vergleichsgrundlage vorhanden. Ein als bestehend angenommenes Schuldverhältnis bestand gar nicht. Nun soll der Vergleich beseitigt werden, da er der Geltendmachung eines Anspruchs entgegensteht. Da liest man, daß der Vergleich ohne weiteres unwirksam sei. Bedeutet das, daß man keinerlei Handlungen vornehmen muß zur Klarstellung, daß er eben unwirksam ist, oder muß man einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit stellen, oder einen anderen Antrag?

Man muss einen Antrag auf Terminsbestimmung stellen, damit der Prozess fortgesetzt wird. (Da der Rechtsstreit dann, wenn der Prozessvergleich tatsächlich unwirksam ist, nicht beendet worden ist.)
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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