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Verfasst am: 19.12.06, 14:05 Titel: Kauf einer Ware von einem Verkäufer im Ausland
Folgender Fall: A kauft bei Internetauktionshaus [Name geändert] eine antike Münze vom privaten Verkäufer B, der in den USA ansässig ist. Die Münze wird in der Angebotsbeschreibung als garantiert echt bezeichnet.
A erwirbt die Münze und reicht sie einige Wochen nach dem Kauf bei einem anerkannten Gutachter zur Prüfung ein. Der stellt fest, daß die Münze eine Fälschung ist. Nachdem B eine Rücknahme der Münze gegen Erstattung des Kaufpreises verweigert, will A den juristischen Weg beschreiten. Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1) Welche Möglichkeiten hat A, gegen B vorzugehen?
2) Ist eine Klage von A gegen B auch in Deutschland oder nur in den USA möglich?
3) Wie aussichtsreich ist ein juristischen Vorgehen von A gegen B, vor allem mit Blick auf die Tatsache, daß B in den USA ansässig ist?
Anmeldungsdatum: 25.11.2006 Beiträge: 6 Wohnort: Bei meinem Unternehmen :-)
Verfasst am: 19.12.06, 14:48 Titel:
Hallo
Wenn sie per PP bezahlt hatten, können sie das Geld wahrscheinlich noch zurückholen.
Also bei privaten Geschäften ist in der EU die Klage wohl wenn nichts anderes vereinbart ist immer am Wohnort des Verkäufers schauen sie mal ins EGBGB rund um §27-30.
Wie wollen sie denn den amerikanischen Verkäufer hier verklagen?
Wissen sie denn das der Verkäufer auch tatsächlich die Person ist? _________________ Was ich schreibe sind nur Erfahrungen, aber oft ist das umgehen einer Mauer schlauer, als mit dem Kopf durch die Wand.
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