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von Vertrag zurücktreten

 
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Eber-Jimmy
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 152
Wohnort: WHV

BeitragVerfasst am: 19.12.06, 13:34    Titel: von Vertrag zurücktreten Antworten mit Zitat

Hallo,

A (Kunde) hat mit B (Anbieter) einen Reseller-Vertrag für Domains geschlossen. Im Vertrag ist auf der zweiten Seite mit allgemeinen Erklärungen, sowie auf der letzten Seite mit den AGB sind jeweils zwei Felder wo A und B unterschrieben müssten. Jedoch hat bei Feldern nur A unterschrieben B hat nicht unterschrieben.

Ist der Vertrag also nicht geschlossen worden?
Kann man von diesen zurücktreten?

MfG
Jimmy
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.12.06, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Von einem nicht geschlossenen Vertrag kann man auch nicht zurücktreten.
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Eber-Jimmy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 152
Wohnort: WHV

BeitragVerfasst am: 19.12.06, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Der Anbieter hat jedoch nicht unterschrieben gilt dann das gleiche?
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quickfirm
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Anmeldungsdatum: 09.06.2006
Beiträge: 40
Wohnort: Tostedt-Land bei Hamburg

BeitragVerfasst am: 19.12.06, 14:08    Titel: AGB des Anbieters sind für beide Seiten bindend Antworten mit Zitat

Ich nehme einmal an dass es sich um einen Standardvertrag des Anbieters B handelt, d.h. er hat die AGB selbst entwickelt. Diese AGB erläutern meist, wann "B" seine Leistung erbracht hat und wann Zahltag ist, und was ist, wennn...
Es kommt hier hauptsächlich darauf an, dass Kunde "A" die AGB akzeptiert hat, und nicht so sehr, dass Anbieter "B" diese akzeptiert, schließlich sind diese auf seinem Papier ausgedruckt.
Wenn also Kunde A später den Anbieter "B" unter Anwendung einer Klausel aus den AGB des "B" in Anspruch nehmen möchte, wird es schwer für "B" die Unwirksamkeit wegen fehlender Unterschrift seinerseits darzulegen.
Anders ist, wenn "B" seinen Kunden in Anspruch nehmen möchte.

Der guten Form halber kann man als Kunde aber schon den Anbieter auffordern, auch seine AGB zu unterzeichnen, was soll sonst das Unterschriftenfeld.

_________________
Jens Oelgardt
//////////
Nur weil ich eine Meinung habe, heißt es nicht, dass diese Gesetz ist.
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Eber-Jimmy
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 152
Wohnort: WHV

BeitragVerfasst am: 19.12.06, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Die zweite Seite des Vertrages ist die Bestellung muss diese B auch nicht unterschreiben?
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pille
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 19.12.06, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hi, sofern die AGB ein 2-wöchtiges Widerrufsrecht beinhalten (oder länger.. einfach mal nachschauen) und diese noch nicht rum sind, einfach den Vertrag schriftlich per Einschreiben mir Rückschein und am besten auch noch per Mail widerrufen... aber eher per Briefpost!!!

(Dort steht dann was wie: ...können Sie innerhalb einer Frist von XY Tagen widerrufen ... oder... evtl. steht da auch was von Rücktrittsrecht.... Dann einfach schreiben... Hiermit trete ich form- und fristgemäß vom Vertrag... zurück... bzw. Hiermit widerrufe ich form und fristgemäß den mit Ihnen amYX. geschlossenen Vertrag...)

Sofern die Widerrufsfrist verstrichen ist kann man immer noch versuchen den Vertrag anzufechten ( bsplw. wegen Irrtums)

GGf. kann man wenn alles nicht mehr hilft auch die AGB des Anbieters von einem Anwalt auf deren Inhalt überprüfen lassen um aus dem Vertrag rauszukommen...

Also ich würde mich nicht darauf verlassen zu spekulieren, ob der Vertrag nun zustande gekommen ist oder nicht...dafür kennen wir zu wenig über besagten Vertrag und Ferndiagnose ist bei Verträgen immer schlecht....

Also wenn Sie nun rauswollen..erst mal sehen ob die Widerrufsfrist/ Rücktrittsfrist noch nicht rum ist und ggf. den Vertrag schriftlcih widerrufen und ansonsten mal genau vom Anwalt überprüfen lassen, was denn da genau Sache ist...
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Eber-Jimmy
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 152
Wohnort: WHV

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 01:02    Titel: Antworten mit Zitat

Nach Überprüfung ist im Vertrag überhaupt kein 14 tägiges Wiederrufsrecht verzeichnet.
Jedoch ist A Selbständiger und hat darüber den Vertrag geschlossen.
B hat im Vertrag selbst auch nicht bermerkt das bei Firmen das Wiederrufsrecht nicht gilt. Es steht also nichts über ein Wiederrufsrecht im Vertrag.

Bedeutet dies das man diesen Vertrag nun immernoch wiederrufen kann?
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