Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 15.12.06, 18:13 Titel: Online-Kauf: Gewährleistungfall und Reparaturdauer
Hallo,
ich habe schon einige Threads zu ähnlichen Fällen gelesen, aber keiner trifft auf folgende (inzwischen vermutlich recht verbreitete) Annahme zu.
Angenommen ein Käufer kauft bei einem online Händler eine Ware.
Diese Ware verfügt über einen Mangel, woraufhin sich der Käufer unaufgefordert durch den Händler an den Hersteller wendet. Die Telefonauskunft des Händlers bestätigt den Mangel und fordert den Käufer mit Vergabe der RMA auf die Ware an ein, mit dem Austausch beauftragtes, Service-Unternehmen zu senden.
Was aber nun wenn lt. Auskunft des Service-Unternehmens auch nach 6 Wochen nicht bekannt wäre, wann der Austausch für die Ware verfügbar sei und der Gewährleistungsfall somit abgeschlossen werden könne.
Was wäre weiterhin wenn sich die Ware nach schriftlicher Manung an den Hersteller, dessen Service-Unternehmen und in Kopie mit Bitte um Unterstützung an den Händler, und gesetzer Nachfrist weiterhin beim Service-Unternehmen befindet.
Weitere Gegebenheiten:
- Die Ware würde einen Monat nach Kauf (2 wöchiger E-Mail Kontakt vorausgegangen) ungebraucht, vollständig sowie transportsicher verpackt eingesandt.
- Der Händler würde vom Gewährleistungsfall erst durch die Mahnung erfahren.
Fragen:
- Dürfte der Hersteller die Versandkosten auf den Käufer abwälzen indem er auf seinen Bring-In-Service verweist?
- Welche Rechte hätte der Käufer nach Ablauf der Frist gegenüber dem Verkäufer, Hersteller und desen Service-Unternehmen?
- Bzw. der Käufer würde vom Kaufvertrag zurücktreten wollen, wie kann er dies tun, während sich die Ware noch beim Service-Unternehmen befindet?
Mfg ogm
Zuletzt bearbeitet von ogm am 19.12.06, 14:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nur der Händler ist für die Garantieleistung zuständig.
Der Verkäufer hat bei einer Reklamation das Recht, das defekte Gerät
auch unfrei an den Händler zurück zu schicken.
Es sei denn, die Parteien vereinbaren eine andere Versendungsart.
Nur der Händler ist für die Garantieleistung zuständig.
Nein, der Händler ist außer er hätte eine Garantie gegeben (eher unwahrscheinlich)
eben grundsätzlich nicht für die Garantie verantwortlich, sondern für die Gewährleistung.
Der Händler, hat imho mit der gegenwärtigen Situation nichts zutun, der Käufer hat wenn das alles so zutrifft, die Garantie des Herstellers freiwillig in Anspruch genommen, dessen Bedingungen können seinen AGB entnommen werden.
Zitat:
- Dürfte der Händler die Versandkosten auf den Käufer abwälzen indem er auf seinen Bring-In-Service verweist?
Tja, der Bring- in dürfte in den AGB des Händlers stehen, nur was hat das mit dem Versand an den Hersteller zutun?
IdR. schließen die Garantiebedingungen der Hersteller eine Übernahme der Versandkosten aus. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
- Dürfte der Händler die Versandkosten auf den Käufer abwälzen indem er auf seinen Bring-In-Service verweist?
Tja, der Bring- in dürfte in den AGB des Händlers stehen, nur was hat das mit dem Versand an den Hersteller zutun?
IdR. schließen die Garantiebedingungen der Hersteller eine Übernahme der Versandkosten aus.
Sorry, hatte mich verschrieben, meinte den Hersteller.
Nun gut, kann man also sagen, dass es für den Käufer in jedem Fall empfehlenswert ist die Ware zwecks Gewährleistung zum Händler zu senden, anstatt die Garantie in Anspruch zu nehmen?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.