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Was ist "mittlerer Marktwert"?

 
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gambrinus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 16.12.06, 07:22    Titel: Was ist "mittlerer Marktwert"? Antworten mit Zitat

Hallo,

bei einem Kellereinbruch werden überwiegend Babyanziehsachen gestohlen, mehrere Kisten die dorf eingelagert waren. Das Alter der Sachen betrug 1-4 Jahre, von Anziehsachen hebt man ja nun selten Rechnungen auf, es sind fast keine Rechnungen vorhanden...

Eine Schadensliste wird erstellt und die aktuellen Neupreise ermittelt. Dies war eine Vorgabe der Versierung. Der Neuwert der Waren beläuft sich auf ca. 1800 Euro, es wurden normale Läden und Versandhändler zur Preisermittlung benutzt. Die Versicherung erstattet 600 Euro weniger weil keine Rechnungen vorlagen und dies dem "mittleren Marktwert" entspricht.

Darf die Versicherung so vorgehen? Hätte sie nicht den vollen Schaden ersetzen müßen? Der Wiederbeschaffungswert liegt ja 600 Euro höher und es wurden keine "überteuerten" Läden zur Preisrecherche benutzt.

Danke
gambrinus
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 16.12.06, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

der Versicherer "darf das", schließlich konnte der Versicherungsnehmer / Anspruchsteller offensichtlich den Schaden nicht detailliert nachweisen.
Dazu gehört im Zweifel nicht nur der Nachweis des Wiederbeschaffungswertes sondern auch der Beweis, dass die zerstörten Sachen ursprünglich tatsächlich vorhanden waren.
Wieso lagerte den die Wäsche im Keller in Kisten? Der Versicherer könnte auf den Gedanken kommen, dass die Sachen im Haushalt des Versicherungsnehmers nicht mehr gebraucht wurden, dann wird nur noch der Zeitwert (Neuwert abzügl. Alter und Abnutzung) oder gemeine Wert (erzielbarer Verkaufserlös gebrauchter Ware) ersetzt - und nicht der Neuwert (Wiederbeschaffungswert).
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MfG,
Duisburger

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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 16.12.06, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

es wird so od. so nur der zeitwert ersetzt denn der VN konnte die sachen 1-4 jahre nutzen d.H. durch das tragen haben sie an wert verloren.

nehmen wir mal an das die sachen alle 3 jahre alt waren, man geht von einer lebensdauer von 9 jahren aus (schätze ich mal so b.z.w nehme es mal an) dann haben die sahen nurnoch einen wert von 6 jahren. d.H. sie haben bereits 1/3 ihres wertes verloren.

sie können ein auto ja auch nicht 3 jahre nutzen u. erwarten das sie beim totalschaden (etc.) den neupreis erhalten.
_________________
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 16.12.06, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::
es wird so od. so nur der zeitwert ersetzt denn der VN konnte die sachen 1-4 jahre nutzen d.H. durch das tragen haben sie an wert verloren.

nehmen wir mal an das die sachen alle 3 jahre alt waren, man geht von einer lebensdauer von 9 jahren aus (schätze ich mal so b.z.w nehme es mal an) dann haben die sahen nurnoch einen wert von 6 jahren. d.H. sie haben bereits 1/3 ihres wertes verloren.

sie können ein auto ja auch nicht 3 jahre nutzen u. erwarten das sie beim totalschaden (etc.) den neupreis erhalten.


sorry, aber das widerspricht dem begriff der neuwert-versicherung, wie sie heute üblich ist, völlig.
_________________
MfG,
Duisburger

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gambrinus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 16.12.06, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Die Babysachen wurden aus Platzgründen in den Keller "vorübergehend ausgelagert". Der Keller ist trocken und sauber, also kein muffiges, feuchtes Loch wie in vielen Altbauten üblich. Sie wurden erstmal nicht mehr benötigt weil das Kind rausgewachsen ist, die Versicherungsnehmerin ist aber wieder schwanger und somit werden diese Sachen auch wieder in den nächsten Wochen benötigt.

Es ist schon richtig das die Nachweise über den damaligen Kaufpreis zum größten Teil nicht erbracht werden konnten, dies hat die Versicherung aber nicht negativ angelastet sondern der Versicherungsnehmerin schon geglaubt das diese Sachen tatsächlich alle vorhanden waren. Es ist halt nicht üblich das man Rechnungen über Socken, Bodys, Schlafsäcke, Strampler, Hosen usw aufhebt. Auch bei Waren wo die Garantiezeit abgelaufen war (Sterilisator zb) gab es keine Rechnungen mehr weil man die irgendwann wegschmeißt - rechnet ja keiner mit. Jedenfalls wurden diesbezüglich der Versicherungsnehmerin keine Steine in den Weg gelegt was man schon durchaus positiv werten kann. Zeitgleich wurden 3 weitere Keller aufgebrochen und die leeren Kisten wurden gefunden, das hat evtl. zu Glaubwürdigkeit noch zusätzlich beigetragen.
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 16.12.06, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich ersetzt eine Hausratversicherung schon den Neuwert, d.h., den Wiederbeschaffungswert für Sachen "gleicher Art und Güte". (wie Duisburger schon gesgt hat, hat der pOtH hier nicht recht; seine Aussage bezieht sich eher auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung (Ersatz duchr Haftpflichtversicherung), da wird der Zeitwert geschuldet).

Die sachen waren im Haushalt des VN noch zu gebrauchen, also scheidet auch der Verweis auf Entschädigung des "gemeinen Wertes" aus.

Bleibt das Problem, wie der Neuwert hier zu ermitteln ist. Der VN hat dargelegt, was die Sachen heute neu kosten würden. Möglicherweise hat er sich hier am oberen Ende einer Preisskala bewegt, ohne den Nachweis erbracht zu haben, dass seine Sachen ebenso hochwertig waren. Er müsste schon nachweisen, dass seine Sachen entsprehcend hochwertig waren; ansonsten wird der Preis von Sachen "mittlerer Art und Güte" herangezogen. Dennoch erscheint mir ein Abzug von 30 % sehr happig.

Wenn der VN nachweisen kann, dass seine Sachen qualitativ so hochwertig waren, dass der hohe Anschaffungspreis gerechtfertigt ist, hat der Versicherer den entsprechenden Wert zu ersetzen. Andernfalls gibt´s den Wert für durchschnnitttlich gute Sachen. Der Versicherer hat hier aber die Beweislast über die Höhe seines Abzuges.

Man könnte biem Versicherer mal nachfragen, warum der Abzug denn gleich so hoch ausfällt. 30 % Abzug ist ´ne Menge Zeug.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 22.12.06, 01:42    Titel: Antworten mit Zitat

Gerade Babyklamotten kann man ganz gut auch "2nd hand" kaufen. Vielleicht fallen einem in irgendeinem der entsprechenden Läden bzw. auf Kindergarten-Basaren die eigenen Babyklamotten auf? Das wäre zugleich eine Möglichkeit, den Täter zu überführen.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

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