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Hartz 4 und mehrere Konten

 
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Mickey5000
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 23:40    Titel: Hartz 4 und mehrere Konten Antworten mit Zitat

mal ne blöde frage die mich aber ziemlich interessiert...wieviele bankkonten darf ein Hartz 4 Empfänger eigentlich haben?? muss er alle Konten offen legen?
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 23:44    Titel: Re: Hartz 4 und mehrere Konten Antworten mit Zitat

Mickey5000 hat folgendes geschrieben::
muss er alle Konten offen legen?


Ne, das Konto wo die 100.000 € drauf sind muss er natürlich nicht angeben ist doch logisch.
MfG
Matthias
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Mickey5000
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

nur ernstgemeinte antworten bitte... is halt nur ne frage weil das soviele leute machen könnten und wie soll das jobcenter dahinterkommen??
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
muss er alle Konten offen legen?


ja -

Zitat:
wie soll das jobcenter dahinterkommen??


es kommt dahinter - wie verrate ich nicht Winken
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.taz.de/pt/2004/08/31/a0111.1/text
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Mickey5000
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

na musste ja auch net verraten, ICH bin zum glück nicht davon betroffen Sehr glücklich was kann denn da überhaupt passieren? theoretisch gesehen garnix....spätestens dann wenn man sehen sollte das auf dem konto kein geld is Winken
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Mickey5000 hat folgendes geschrieben::
na musste ja auch net verraten, ICH bin zum glück nicht davon betroffen Sehr glücklich was kann denn da überhaupt passieren? theoretisch gesehen garnix....spätestens dann wenn man sehen sollte das auf dem konto kein geld is Winken


Wenn wirklich auf dem Konto nix ist passiert auch nichts, nur dann kannst man es auch kündigen bzw.warum willst du es verschweigen wenn nichts drauf ist.
MfG
Matthias
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Mickey5000
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 30.12.06, 00:04    Titel: Antworten mit Zitat

weiss net...die frage kam mir so in den sinn....wenn man auf die uhr schaut dann weiss man das manche menschen vieel reden wenn der tag lang is und sie abends net schlafen können Winken

ne mal im ernst, habe überlegt alte sachen aus meinem keller über Internetauktionshaus [Name geändert] zu verkaufen, nix wertvolles, alte klamotten wie jacken etc...und dafür halt ein 2. bankkonto einrichten, zwecks onlinebanking...
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Mickey5000
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 30.12.06, 00:25    Titel: Antworten mit Zitat

darf man sowas machen oder sollte mans lieber sein lassen?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 30.12.06, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

Mickey5000 schrieb
Zitat:
über Internetauktionshaus [Name geändert] zu verkaufen

Hierzu kleiner Lesetipp: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=94238
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Mickey5000
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 30.12.06, 00:33    Titel: Antworten mit Zitat

ja aber das is doch einfach nur ne vermögensumwandlung wenn man privatverkäufer ist....wäre doch schwachsinn wenn es als einkommen gerechnet wird, wenn man seine alte jacke für 40 euro bei Internetauktionshaus [Name geändert] verkauft Geschockt
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 30.12.06, 04:48    Titel: Antworten mit Zitat

Mickey5000 hat folgendes geschrieben::
ja aber das is doch einfach nur ne vermögensumwandlung wenn man privatverkäufer ist....wäre doch schwachsinn wenn es als einkommen gerechnet wird, wenn man seine alte jacke für 40 euro bei Internetauktionshaus [Name geändert] verkauft Geschockt
Kein Problem, in der Tat. Voraussetzung dürfte wahrscheinlich sein, daß der ALG-II-Empfänger dieses Vemögen bei seinem Antrag in entsprechender Höhe angegeben hat, damit der Sachbearbeiter das entsprechend berücksichtigen kann... Mit den Augen rollen
_________________
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Sapere Aude! (Kant)
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