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rkd Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.12.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 17.12.06, 19:48 Titel: ehemaliger Gesellschafter GmbH - Ansprüche? |
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Hallo und guten Tag,
Ich schildere vielleicht erstmal den Fall.
A gründet eine GbR, diese wird nach einigen Jahren in eine GmbH umgewandelt, Gesellschafter B kommt gleichzeitig hinzu. (nebenbei sei erwähnt, dass A einen größeren Anteil am Startkapital eingebracht hat als B, aber das ist erstmal nebensächlich)
Nach einiger Zeit (die genauen Hintergründe sind mir momentan nicht geläufig) tritt A auf Anraten von B aus der Gesellschaft aus, um dann in der GmbH als Arbeitnehmer eingestellt zu werden. Kurz darauf betriebsbedingte Kündigung durch B.
Die Frage ist nun, hat A noch Ansprüche an seiner Einlage, evtl. prozentual anteilige Ansprüche auf das aktuelle Firmenkapital bzw. an durch das Kapital erwirtschafteten Gewinnen?
Wann verjähren diese Ansprüche? (Dieser Fall ist aus dem Jahre 1998)
Gesetz dem Fall, A hat sich von B überrumpeln lassen und auf den Anspruch auf seine Einlage verzichtet, hat A noch irgendwelche Möglichkeiten, Ansprüche geltend zu machen?
Nützliche Informationen bzw. Tipps hierzu wären klasse, A ist nämlich mein Vater und aufgrund dieser Geschichte hoch verschuldet und finanziell am Ende...
Viele Grüße
rkd |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 19.12.06, 11:38 Titel: |
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| Zitat: | | tritt A auf Anraten von B aus der Gesellschaft aus |
Scheint ein Verein zu sein diese GmbH
Man kann auf seine Anteile verzichten oder diese verkaufen. Mit beiden Aktionen ist man raus aus dem Geschäft
| Zitat: |
Gesetz dem Fall, A hat sich von B überrumpeln lassen und auf den Anspruch auf seine Einlage verzichtet, |
Bei einem notariellen Kaufvertrag erklärt das alles der Notar. Da ist man einfach selber Schuld.
Man lässt sich ja nicht ohne Grund rausdrängen und dann einstellen. Man wollte wohl wieder die Vorteile des Angestellten (Krankenversicherung, ALG) haben. Tja beim tricksen muss man eben aufpassen.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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rkd Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.12.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 19.12.06, 12:02 Titel: |
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| stgtklaus hat folgendes geschrieben:: | | Man wollte wohl wieder die Vorteile des Angestellten (Krankenversicherung, ALG) haben. |
Nun ja, etwas komplizierter ist die ganze Sache schon.
Vielleicht sollte ich noch anmerken, dass A ein sehr - sagen wir mal - gutgläubiger Mensch ist.
Mir sind leider nicht alle Details bekannt, aber es besteht die Möglichkeit, dass Gesellschafter B dem Gesellschafter A nach dessen längerer Krankheit (während der B alle Angelegenheiten, behördlicher und wirtschaftlicher Natur, sozusagen unaufgefordert in die eigenene Hand genommen hat) irgendwie hat glauben machen, dass es der Firma schlecht ginge und es besser wäre, A würde als Angestellter weiter beschäftigt.
Damals scheint das für A Sinn gemacht zu haben, im nachhinein scheint das aber alles von langer Hand geplante Masche gewesen zu sein...
Vielleicht noch eine Info: A und B waren vorher Jahrzente lang beste Freunde...... |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 19.12.06, 13:01 Titel: |
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Pech gehabt
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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rkd Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.12.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 19.12.06, 17:11 Titel: |
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| stgtklaus hat folgendes geschrieben:: | Pech gehabt
Klaus |
Hm, nimm´s mir nicht übel, aber erlaube mir die Frage: Wenn du so offensichtlich keine Lust hast mir zu helfen, weshalb antwortest du dann überhaupt auf meinen Thread?
Das man in einem solchen Fall Pech gehabt hat bzw. zu blauäugig gehandelt hat ist mir schon klar.
Ich habe halt gehofft, weiterführende Informationen zu diesem Thema zu erlangen um die Situation dahingehend vielleicht genauer prüfen und ggf. doch noch eine Möglichkeit finden zu können, meinem Vater zu helfen.
In diesem Sinne...
rkd |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 19.12.06, 17:23 Titel: |
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Was soll ich denn noch antworten. Der Sachverhalt verändert sich ja nicht weil
| Zitat: | | A und B waren vorher Jahrzente lang beste Freunde...... |
| Zitat: | | A ein sehr - sagen wir mal - gutgläubiger Mensch ist. |
| Zitat: | | Mir sind leider nicht alle Details bekannt, aber |
| Zitat: | | B alle Angelegenheiten, behördlicher und wirtschaftlicher Natur, sozusagen unaufgefordert in die eigenene Hand genommen hat |
| Zitat: | | im nachhinein scheint das aber alles von langer Hand geplante Masche gewesen zu sein... |
Wenn man seinen Geschäftsanteil bei einem Notar verkauft dann ist das Geschäft weg.
Sonst könnte ja jeder nach ein paar Jahren kommen und was wollen.
Klaus
Wenn mehr Infos bekannt sind evtl. nochmal fragen _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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bobbraun FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.12.2006 Beiträge: 132
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Verfasst am: 19.12.06, 17:30 Titel: |
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| stgtklaus hat folgendes geschrieben:: |
Wenn man seinen Geschäftsanteil bei einem Notar verkauft dann ist das Geschäft weg.
Sonst könnte ja jeder nach ein paar Jahren kommen und was wollen.
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Das kann man insofern nicht so stehen lassen, da es für eine Anfechtung des Vertrages nach § 123 BGB unerheblich ist, in welcher Form der Vertrag geschlossen wurde. Allerdings ist eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung verfristet nach § 124 BGB.
Die einzig Möglichkeit die ich sehe wäre eine Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB. Dieser hat allerdings sehr hohe Voraussetzungen und der Anspruchsteller trägt die volle Beweislast. Hier kann nur eine sehr sorgfältige Prüfung im Einzelfall weiterhelfen. _________________ Verlassen Sie sich niemals auf die hier geäußerten Rechtsansichten, sondern konsultieren Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens!
- Jeder gottverdammte Werwolf hat das Recht auf einen Anwalt - Hunter S. Thompson |
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asphaltsurfer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.11.2005 Beiträge: 2023 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 19.12.06, 17:39 Titel: |
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| Zitat: | | Zitat: | Zitat:
tritt A auf Anraten von B aus der Gesellschaft aus |
Scheint ein Verein zu sein diese GmbH |
Nö, warum denn? B kann die GmbH als Ein-Mann-GmbH oder auch als Einzelkaufmann weiter führen.
Im Ergebnis bleibt sich das für A aber gleich. Ein Gesellschafter kann wirksam auf seine bei Ausscheiden eigentlich fällige Abfindung verzichten.
Wenn allerdings A wegen dieser Geschichte
| Zitat: | | hoch verschuldet und finanziell am Ende... |
ist, würde sich ein informatorisches Gespräch beim RA für Gesellschftsrecht durchaus anbieten  |
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rkd Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.12.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 20.12.06, 22:19 Titel: |
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@bobbraun und asphaltsurfer:
Super, vielen Dank. Genau auf derartige Informationen habe ich gehofft.
Ich werde meinen Vater jetzt mal antreiben, alle hierzu relevanten Unterlagen zusammenzutragen und diese dann mal ausführlich durcharbeiten.
Sollte sich dann rausstellen, dass das ganze nicht ganz wasserdicht ist, werde ich ihm zu einem Anwaltsbesuch raten...
Vielen Dank
rkd |
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asphaltsurfer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.11.2005 Beiträge: 2023 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 21.12.06, 08:13 Titel: |
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| Zitat: | | Super, vielen Dank. Genau auf derartige Informationen habe ich gehofft. |
Öhm,...hast Du in meine Antwort vielleicht aus Versehen zwischen "kann" und "verzichten" ein "nicht" reingelesen? Ich schrieb
| Zitat: | | Ein Gesellschafter kann wirksam auf seine bei Ausscheiden eigentlich fällige Abfindung verzichten. |
Folglich sieht´s eher schlecht aus, meine ich . Allerdings ist das ja nur eine Ferndiagnose, ohne Unterlagen, ohne alles, deshalb meinte ich, sollte A zum RA für Gesellschaftsrecht marschieren. Am besten gleich, denn dadurch
| Zitat: | | Ich werde meinen Vater jetzt mal antreiben, alle hierzu relevanten Unterlagen zusammenzutragen und diese dann mal ausführlich durcharbeiten. |
verliert er nur unnötige Zeit.
Viel Glück für A!  |
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rkd Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.12.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 21.12.06, 21:04 Titel: |
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| asphaltsurfer hat folgendes geschrieben:: |
Öhm,...hast Du in meine Antwort vielleicht aus Versehen zwischen "kann" und "verzichten" ein "nicht" reingelesen? Ich schrieb
Ein Gesellschafter kann wirksam auf seine bei Ausscheiden eigentlich fällige Abfindung verzichten. |
Danke asphaltsurfer, ich habe das schon richtig verstanden. Das "Super" bezog sich weniger auf deinen Hinweis als mehr auf die Tatsache, dass ich (endlich) einen verwertbaren Tipp / Kommentar erhalten habe. Das hilft mir schon etwas weiter.
Es bleibt für uns dann also jetzt erstmal zu prüfen, ob A denn überhaupt wirksam auf seine Anteile verzichtet hat.
Vielen Dank noch mal...  |
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asphaltsurfer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.11.2005 Beiträge: 2023 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 22.12.06, 08:16 Titel: |
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O-kee, alles klar!  |
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