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Verfasst am: 20.12.06, 09:29 Titel: Kündigung Gesellschafter Vertrag
Zwei Gesellschafter mit jeweils 50% Geschäftsanteilen, einer Geschäftsführer.
Der zweite ehemaliger Dienstleister für die Gesellschaft tätig. Sollten sich diese beiden Gesellschafter auf Grund der Geschäftsentwicklung streitig trennen, wäre die Gesellschaft Handlungsunfähig, da keine Mehrheit besteht. Wie kommt der ehemalige Dienstleister an sein in der Fa. befindliches Kapital, bevor der geschäftsführende Gesellschafter die Fa. mit Gehältern, Miete etc. "trocken" fährt. Der Gesellschaftsvertrag wurde bereits gekündigt. Ohne den Dienstleister ist die GmbH im Markt nichts mehr wert. Auszahlung klagen ? § 61 Gesellschaftsrecht auf Schließung klagen ??
Na der Mietvertrag wird ja kaum enden nur weil einer aussteigen will.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Na der Mietvertrag wird ja kaum enden nur weil einer aussteigen will.
Deswegen will A sich ja beeilen, bevor kein Geld mehr da ist.
Er kann ausscheiden und sich abfinden lassen, zumindest grundsätzlich. Ohne den Gesellschaftsvertrag zu kennen kann man da aber schlecht genaueres zu sagen .
Der Geschäftspartner kann den Laden als Ein-Mann-GmbH weiterführen. Muss sich dann eben, wenn er allein keinen Wert bringt, einen anderen Partner suchen.
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