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Kündigung Gesellschafter Vertrag

 
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Hannes98
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 09:29    Titel: Kündigung Gesellschafter Vertrag Antworten mit Zitat

Zwei Gesellschafter mit jeweils 50% Geschäftsanteilen, einer Geschäftsführer.
Der zweite ehemaliger Dienstleister für die Gesellschaft tätig. Sollten sich diese beiden Gesellschafter auf Grund der Geschäftsentwicklung streitig trennen, wäre die Gesellschaft Handlungsunfähig, da keine Mehrheit besteht. Wie kommt der ehemalige Dienstleister an sein in der Fa. befindliches Kapital, bevor der geschäftsführende Gesellschafter die Fa. mit Gehältern, Miete etc. "trocken" fährt. Der Gesellschaftsvertrag wurde bereits gekündigt. Ohne den Dienstleister ist die GmbH im Markt nichts mehr wert. Auszahlung klagen ? § 61 Gesellschaftsrecht auf Schließung klagen ??
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Na der Mietvertrag wird ja kaum enden nur weil einer aussteigen will.

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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asphaltsurfer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Na der Mietvertrag wird ja kaum enden nur weil einer aussteigen will.

Deswegen will A sich ja beeilen, bevor kein Geld mehr da ist.
Er kann ausscheiden und sich abfinden lassen, zumindest grundsätzlich. Ohne den Gesellschaftsvertrag zu kennen kann man da aber schlecht genaueres zu sagen Geschockt .
Der Geschäftspartner kann den Laden als Ein-Mann-GmbH weiterführen. Muss sich dann eben, wenn er allein keinen Wert bringt, einen anderen Partner suchen.
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Hannes98
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 09:12    Titel: hallo asphaftsurfer Antworten mit Zitat

Danke für Info, habe Rechtsanwälte konsultiert die dies bestätigen
Gruß, Hannes
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