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Wenn man einen Beratungsfehler macht, haftet dann die Betriebshaftpflicht, wenn der Kunde durch diesen Fehler einen finanziellen Nachteil hat?
In der Police sind Vermögensschäden mit aufgeführt, aber nicht detilliert beschrieben.
Die Frage ist nicht eindeutig. Wer hat wegen was beraten? Liegt dem ein Vertragsverhältnis zugrunde?
Nicht für jeden Rat muss man haften, wie folgende Vorschrift aus dem BGB zeigt:
§ 675 Entgeltliche Geschäftsbesorgung
(1) ....
(2) Wer einem anderen einen Rat oder eine Empfehlung erteilt, ist, unbeschadet der sich aus einem Vertragsverhältnis, einer unerlaubten Handlung oder einer sonstigen gesetzlichen Bestimmung ergebenden Verantwortlichkeit, zum Ersatz des aus der Befolgung des Rates oder der Empfehlung entstehenden Schadens nicht verpflichtet. _________________ Bernd Steinbach
Mann hat einer Kundin fälschlicherweise mitgeteilt, das in den Leistungen Ihrer Visakarte eine Reiserücktrittversicherung mit beinhaltet ist. Diese Information war aber falsch. Nun mußte die Kundin die Reise sehr kurzfristig stornieren. Schaden ca. 1000.- €, weil die Kundin keine RRV hat.
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