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Vermögensschaden

 
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Lucy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 07:03    Titel: Vermögensschaden Antworten mit Zitat

Wenn man einen Beratungsfehler macht, haftet dann die Betriebshaftpflicht, wenn der Kunde durch diesen Fehler einen finanziellen Nachteil hat?
In der Police sind Vermögensschäden mit aufgeführt, aber nicht detilliert beschrieben.
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Bernd Steinbach
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 322
Wohnort: Bensheim

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist nicht eindeutig. Wer hat wegen was beraten? Liegt dem ein Vertragsverhältnis zugrunde?

Nicht für jeden Rat muss man haften, wie folgende Vorschrift aus dem BGB zeigt:

§ 675 Entgeltliche Geschäftsbesorgung

(1) ....

(2) Wer einem anderen einen Rat oder eine Empfehlung erteilt, ist, unbeschadet der sich aus einem Vertragsverhältnis, einer unerlaubten Handlung oder einer sonstigen gesetzlichen Bestimmung ergebenden Verantwortlichkeit, zum Ersatz des aus der Befolgung des Rates oder der Empfehlung entstehenden Schadens nicht verpflichtet.
_________________
Bernd Steinbach
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Lucy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 07:02    Titel: Antworten mit Zitat

Mann hat einer Kundin fälschlicherweise mitgeteilt, das in den Leistungen Ihrer Visakarte eine Reiserücktrittversicherung mit beinhaltet ist. Diese Information war aber falsch. Nun mußte die Kundin die Reise sehr kurzfristig stornieren. Schaden ca. 1000.- €, weil die Kundin keine RRV hat.
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