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Hallo erstmal
ich weiss leider nicht in welches Board das gehört, deswegen schreibe ich es hier hinein
Person A(16 Jahre) hat probleme mit seinem namen. Zum einen ergibt die verdrehung der Anfangsbuchstaben von Vor- und Nachname ein vulgäres Wordspiel, welches von vielen anderen schnell bemerkt wird. Frage also ob Person A den Nachnamen wechseln könnte, eben wegen diesem Vulgären Wordspiel. Irgendwo habe ich gelesen das das möglich wäre.
Und zum anderen die Frage: Kann man sich einen Zweitnamen zulegen?
EDIT: Bundesland Hessen wenn das bei der antwort hilft
Und zum anderen die Frage: Kann man sich einen Zweitnamen zulegen?
Joseph Ratzinger hat das Problem souverän gelöst. Er heißt jetzt Benedikt Sechzehn . Aber man muss nicht Papst werden. Cassius Clay(="Lehm") wurde Muhammad Ali. Agnes Gonxha Bojaxhiu kennt kaum ein Mensch, aber als "Mutter Theresa" wurde sie weltberühmt.
Fazit: Sich einen weiteren/anderen Namen aus religiösen Gründen zuzulegen, kann einem das Standesamt nicht verbieten. Alles Weitere ist bei wikipedia und den weiterführenden Links dort ziemlich umfassend beschrieben. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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