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Verfasst am: 07.12.04, 12:31 Titel: Fristen bei Haftpflichtversicherung
Hallo, Forum.
Gibt es im Gesetz festgelegte Fristen bei Einreichung des Schadenersatzes zur Haftpflichtversicherung?
Folgende Sachverhalt liegt vor:
Jemand A hat am Ende des Augustes 2004 einen Schaden am Schrank bei den Freunden verursacht. Laut des Briefes wurde schon am Anfang des Septembers eine Einschatzung der Tischlerei gemacht. Dem Schädiger A wurde es erst Ende November 2004 bekannt gegeben.
Wird die Haftpflichtversicherung denn noch zahlen?
MfG
Verfasst am: 07.12.04, 16:06 Titel: Frist der Haftpflichtversicherung
Und was ist mit der Frist selbst?
Kann der A den Anspruch gelten lassen, wenn der Schaden wegen spätere Benachrigtigung des A bei der Versicherung noch nicht gemeldet wurde?
In Verbrauchsinformation, die beim Vertragsabschluß erhaltet wurde, steht: " Melden Sie jeden Schaden sofort, spätestens einer Woche". Ist das etwa Frist zur Schadensmeldung?
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