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Haftung

 
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arthurjeffrey
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Anmeldungsdatum: 21.12.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 21:26    Titel: Haftung Antworten mit Zitat

Fur meine Magisterarbeit suche ich nach algemeine Regeln fur Haftung (fur Rechtsvergleichung). In die Niederlande haben wir algemeine Regeln wie das man mit sein ganzen Vermögen muss einzustehen fur Schulden, und das alle Glaubigers gleiche rechten haben auf den Erlös haben. Ich kann die Regeln nicht finden! Bitte helfen Sie mir.

Tut mir leid fur mein deutsch.
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arthurjeffrey
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.12.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 22:45    Titel: noch etwas Antworten mit Zitat

Ich weiss eigentlich nicht oder haftung wohl das richtige Wort ist. Vielleicht regress? Meine Frage hangt zusammen mit Pfandung. Ik möchte weisen warum mit Pfandung ein Pfandrecht ensteht. Das ist ganz anders in niederlandisch Recht.
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moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß nicht, ob ich die Frage richtig verstehe.

Gleiches (anteiliges) Recht der Gläubiger gilt nach deutschem Recht im Fall der Insolvenz. Die Insolvenzordnung findet sich zum Beispiel hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/inso/index.html

Bei der Einzelzwangsvollstreckung gilt demgegenübert das Prioritätsprinzip: Der Gläubiger, der zuerst kommt, hat den Vorrang. Dies ergibt sich aus der Zivilprozessordnung, insbesondere aus § 804 III ZPO:

http://bundesrecht.juris.de/zpo/index.html

Gruß,
moro
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arthurjeffrey
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Anmeldungsdatum: 21.12.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 22.12.06, 12:11    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Danke schön. Ich glaube das ist das Antwort auf meine Frage. In die Niederlände ist das in materielen Recht (BW) geregelt. So ich gucke mit eine 'niederländische Brille' nach deutsch Recht.
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