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Garantiefall doch hersteller läßt sich massig Zeit

 
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§BGB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.10.2006
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 16:28    Titel: Garantiefall doch hersteller läßt sich massig Zeit Antworten mit Zitat

Hallo,

Nehmen wir an Person A hat ein PC für 1000€ gekauft dieser geht in der Garantie Zeit kaputt und Person A schickt den ganzen Rechner an Person B die den PC von einer Firma A gekauft hat und diese Firma A die PC Teile von Firma C gekauft hat.
Dabei hat Firma A die Teile von Firma B zu einen kompletten PC gebastelt.

Person A hat den PC Person B übergeben und Person B gibt den PC an Firma A dieser reagiert nach Ankunft des PCs nicht, weil Firma A inzwischen umgezogen ist und der PC bei den früheren Standort angelangt ist. Nach sagen wir mal 3-4 Wochen merkt das die Firma A und läßt den PC zum neuen Standort schicken.Nach 1-2 Wochen kommt der PC dort an und nach noch ein paar Tagen schickt Firma A den PC an Firma B um ihn reparieren zu lassen.

Nun will nach sehr langen warten ( schon fast 4-5 Monate) Person A endlich mal den PC wieder und fragt Person B was den los sei. Person B erkundigt sich bei Firma A doch die sagen das es dauern wird weil Firma B das erst Reparieren muss.

Nun weiß Person B nicht mehr welche Rechte er hat um Druck zu machen.

Nun wollte ich euch Fragen, welche Rechte Person B hat und wie er sie geltend macht .

Nette Grüße
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Mit den Buchstaben haben Sie es nicht so, oder?

1. Wenn A den PC von B gekauft hat, welche Rechte soll dann B gegenüber einer Firma haben, wenn ihm das Gerät gar nicht mehr gehört?

2. Wenn jemand den PC von Firma A (seufz) gekauft hat, dann kann es ihm herzlich egal sein, an welche Firma B (uff) dieser weitergegeben wird, Ansprechpartner bleibt Firma A. Außer natürlich, es geht (nur) um Garantieansprüche bzgl. einer Garantie, die nur Firma B gibt...

Aber das ist alles zu wirr.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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§BGB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.10.2006
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Sagen wir es mal Allgeimen .

Hat man Rechte bei zu langer Wartezeit einen Artikels bei einer Nachbesserung ?
Und wie lange darf diese Zeitspanne sein ?


Gruss
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.12.06, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich ist es immer möglich, eine Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen - welche Frist angemessen ist, bestimmt sich nach dem Einzelfall - also den Umfang des Mangels.

Die Rechtsfolgen bei Fristablauf ergeben sich aus § 437 BGB:

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__437.html

Oder der Käufer klagt auf Mängelbeseitigung.
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