Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 27.12.06, 16:28 Titel: Garantiefall doch hersteller läßt sich massig Zeit
Hallo,
Nehmen wir an Person A hat ein PC für 1000€ gekauft dieser geht in der Garantie Zeit kaputt und Person A schickt den ganzen Rechner an Person B die den PC von einer Firma A gekauft hat und diese Firma A die PC Teile von Firma C gekauft hat.
Dabei hat Firma A die Teile von Firma B zu einen kompletten PC gebastelt.
Person A hat den PC Person B übergeben und Person B gibt den PC an Firma A dieser reagiert nach Ankunft des PCs nicht, weil Firma A inzwischen umgezogen ist und der PC bei den früheren Standort angelangt ist. Nach sagen wir mal 3-4 Wochen merkt das die Firma A und läßt den PC zum neuen Standort schicken.Nach 1-2 Wochen kommt der PC dort an und nach noch ein paar Tagen schickt Firma A den PC an Firma B um ihn reparieren zu lassen.
Nun will nach sehr langen warten ( schon fast 4-5 Monate) Person A endlich mal den PC wieder und fragt Person B was den los sei. Person B erkundigt sich bei Firma A doch die sagen das es dauern wird weil Firma B das erst Reparieren muss.
Nun weiß Person B nicht mehr welche Rechte er hat um Druck zu machen.
Nun wollte ich euch Fragen, welche Rechte Person B hat und wie er sie geltend macht .
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 27.12.06, 17:16 Titel:
Mit den Buchstaben haben Sie es nicht so, oder?
1. Wenn A den PC von B gekauft hat, welche Rechte soll dann B gegenüber einer Firma haben, wenn ihm das Gerät gar nicht mehr gehört?
2. Wenn jemand den PC von Firma A (seufz) gekauft hat, dann kann es ihm herzlich egal sein, an welche Firma B (uff) dieser weitergegeben wird, Ansprechpartner bleibt Firma A. Außer natürlich, es geht (nur) um Garantieansprüche bzgl. einer Garantie, die nur Firma B gibt...
Aber das ist alles zu wirr. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Grundsätzlich ist es immer möglich, eine Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen - welche Frist angemessen ist, bestimmt sich nach dem Einzelfall - also den Umfang des Mangels.
Die Rechtsfolgen bei Fristablauf ergeben sich aus § 437 BGB:
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.