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Rechnungsbegleichung nach 60 Tage

 
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Hugoo00
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Anmeldungsdatum: 24.12.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.12.06, 13:58    Titel: Rechnungsbegleichung nach 60 Tage Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn man ein Schreiben von einem Gewerblichen Kunden (Auftrageber) bekommt wo so etwas drin steht:

wir werden ihre Rechnungen ab den 1.1.07 mit einem Zahlungsziel von 60 Tage begleichen.

für eine Kürzere zeit werden 2 Vorschläge angeben 3% Skonto 14 Tage und 2% 30 Tage

wenn man nicht antwortet bekommt man die 60 Tage.

Ist den so etwas überhaupt rechtens 60 Tage Zeit für eine Zahlung zu lassen auch wenn man das Schreiben nicht beantwortet.

Hugoo00
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 24.12.06, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zahlungsziele kann man ausmachen oder sich diktieren lassen.

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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