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Seltsamer Neuantrag?!

 
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Edita
Gast





BeitragVerfasst am: 22.09.04, 17:16    Titel: Seltsamer Neuantrag?! Antworten mit Zitat

Liebes Forum,

ich habe seit 5 Jahren sowohl eine Unfall- als auch eine Haftpflichtversicherung bei einer Versicherung. Beide laufen laut Police unter "öffentlicher Dienst". Nun hat mir meine "Maklerin"nach einem Telefonat "Neuverträge zugeschickt. Begründung: "...um die Vergünstigung öffentlicher Dienst noch mal mit zu nehmen, da diese auslaufe." In den Vertragsbedingungen ist davon aber nichts zu lesen und Post mit diesem Hinweis habe ich von der Versicherung auch nicht bekommen. Außerdem: Die Haftpflichtv. wird zwar bei neuem Abschluss knapp 3 € billiger (im Jahr!!), die Unfallversicherung verteuert sich aber, je nach Zahlmodus, um mindestens 2 € pro Monat.

Ich unterstelle, dass es der guten Frau nur um ihre Provision geht. Schließlich wäre ich bei Neuabschluss, so wie sie die Anträge bereits ausgefüllt hat, weitere 5 Jahre gebunden. Bei bestehendem Vertrag tritt jetzt aber die Phase der "stillschweigenden Verlängerung" von Jahr zu Jahr ein - das ist für mich doch viel besser, weil ich im Zweifelsfall schneller wechseln kann. Außerdem: Bei der Unfallversicherung steht im Kleingedruckten zur Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht: "Die Ermächtigung endet fünf Jahre nach Antragstellung." - Also jetzt, und ich wäre doch blöd, dieses Recht aufzugeben....

Mag sein, dass ich mir die Antworten schon selbst gegeben habe, hätte in diesem Fall aber gern eine Bestätigung, ob ich richtig liege.

Liebe Grüße Edita Geschockt Überrascht
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.09.04, 09:22    Titel: Re: Seltsamer Neuantrag?! Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich unterstelle, dass es der guten Frau nur um ihre Provision geht.


sehe ich genauso

Zitat:
Schließlich wäre ich bei Neuabschluss, so wie sie die Anträge bereits ausgefüllt hat, weitere 5 Jahre gebunden. Bei bestehendem Vertrag tritt jetzt aber die Phase der "stillschweigenden Verlängerung" von Jahr zu Jahr ein - das ist für mich doch viel besser, weil ich im Zweifelsfall schneller wechseln kann.


richtig

Zitat:
Außerdem: Bei der Unfallversicherung steht im Kleingedruckten zur Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht: "Die Ermächtigung endet fünf Jahre nach Antragstellung." - Also jetzt, und ich wäre doch blöd, dieses Recht aufzugeben....



richtig

Zitat:
Mag sein, dass ich mir die Antworten schon selbst gegeben habe, hätte in diesem Fall aber gern eine Bestätigung, ob ich richtig liege.


du liegst goldrichtig! normalerweise bittet die versicherung z.b. zu prüfen, ob denn die versicherungssumme noch aktuell sei oder ob man (z.b. bei hausrat) nicht in der zwischenzeit viele schöne neuanschaffungen getätigt habe und die versicherungssumme ein wenig erhöhen möchte. die masche deiner vertreterin ist echt frech
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.09.04, 11:38    Titel: Re: Seltsamer Neuantrag?! Antworten mit Zitat

es könnte natürlich auch sein, dass die neuen verträge bessere bedingungen oder günstigere prämien haben, aber so wie sie das schildern, geh ich auch mal davon aus, dass die maklerin sich hier mehr um ihre provision sorgt...
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